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Krankenhausentlassungsbogen Post-akute Rehabilitation (KEB-FIM)

Der Krankenhausentlassungsbogen (KEB) wurde mit dem Ministerialdekret vom 28.12.1991 geschaffen, mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 6171 vom 4.10.1993 für das Landesgebiet eingeführt und stellt ein Instrument für die Erhebung von Informationen über jeden Patienten dar, der aus einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus entlassen wird, und ist somit die Hauptquelle für den Informationsfluss im Rahmen der Betreuung durch die Krankenanstalten auf nationalem Gebiet.

Da es sich um ein Instrument von beträchtlicher Relevanz für die Programmierung und Bewertung der Aktivitäten im Gesundheitsbereich handelt, kommt dem richtigen Einsatz des KEBs in den verschiedenen Krankenhausbereichen, besonders im Rahmen der Rehabilitation, eine große Bedeutung zu.

In Anbetracht der Unvollständigkeit einiger Dateneingaben, die im Informationsverfahren für den Krankenhausentlassungsbogen für Akutkranke vorgesehen sind, vor allem was die Diagnose und die ICD-9 CM Klassifizierung bei der Erfassung besonderer klinischer Merkmale von Rehabilitationspatienten betrifft, wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 eine Versuchsphase eingeleitet, in deren Rahmen eine Anzahl von bereichsbezogenen Variablen und eine Skala zur Bewertung der Behinderung eingeführt wurde.

Was die Skala zur Messung der Behinderung betrifft, fiel die Wahl auf das System „Functional Independence Measure" (F.I.M. - Granger und Mitarbeiter, 1986). Es handelt sich dabei um ein Instrument zur Messung von funktionellen Einschränkungen, das sich auf dem Rehabilitationssektor vielfach bewährt hat, dessen Qualität, Verlässlichkeit und Genauigkeit eingehend untersucht wurden und das geeignet ist, die Behinderung der behandelten Patienten nach einem Selbstständigkeitsindex zu unterscheiden. Die Skala FIM ähnelt einem Fragebogen, wobei 18 alltägliche Tätigkeiten (13 motorische und 5 kognitive) erhoben werden. Jede Tätigkeit erhält eine Punktzahl zwischen 1 (vollständige Abhängigkeit von Anderen) und 7 (vollständige Selbständigkeit). Die Summe der Punkte ergibt den Index über das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen des Patienten.

Nicht zuletzt unter Berücksichtigung der internationalen Verbreitung, hat das Land folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. Einführung der FIM-Skala in allen Rehabilitations- und Neurorehabilitationseinrichtungen der Krankenhäuser (Code der Abteilung 56.00 und 75.00) und entsprechende Dateneingabe bei Aufnahme und Entlassung
  2. Akkreditierung der Mitarbeiter des Gesundheitssystems, die mit der Dateneingabe zur Auswertung gemäß der FIM-Skala befasst sind
  3. Einführung neuer Variablen
  4. Übermittlung der Daten an die Zentraldatei für Qualitätskontrolle und Vergleich mit der nationalen Zentraldatenbank.