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Fachärztliche ambulatorische Betreuung (SPA)

Die erste Richtlinie für die Regelung des Informationsverfahrens für die Erhebung der fachärztlichen ambulatorischen Leistungen ist mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1071 vom 23.03.1998, mit In- Kraft-Treten ab 1. Juni 1998, genehmigt worden. Nachfolgend sind weitere Aktualisierungen erfolgt (Beschluss der Landesregierung: Nr. 88 vom 24.01.2000 und Beschluss Nr. 1016 vom 27.03.2006).

Um einen Überblick über den Verlauf und die Behandlung eines Patienten in der Ersten Hilfe zu gewinnen, ist es notwendig den Datenfluss der fachärztlichen ambulatorischen Versorgung (SPA) mit dem Datenfluss der Ersten Hilfe (EHB) zu verbinden. Während nämlich im SPA-Datenfluss alle dem Patienten vom Erste-Hilfe-Dienst erbrachten Leistungen erhoben werden, werden im Datenfluss des EHBs die Informationen zum Zugang
erhoben. Der „Erste Hilfe-Bogen" muss also für die Registrierung und Archivierung der Leistungen mit dem Archiv der fachärztlichen Versorgung ohne Datenduplikationen verknüpft werden.

Die Einführung der neuen Betreuungsform „Intensivbeobachtung" (O.B.I.), welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3642 vom 06.10.2008 vorgesehen ist und einige Änderungen für beide Informationsverfahren ab 1. Jänner 2009 einführt.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4822 vom 15.12.2008 sind die Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen ambulatorischen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laboruntersuchungen (SPA) und die Leitlinien für das Informationsverfahren „Erste Hilfe-Bogen" (EHB) genehmigt worden.

Die Leitlinien für das Informationsverfahren "Erste-Hilfe-Bogen" (EHB) wurden mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1626 vom 24.10.2011 geändert.

Alle Informationen über den Datenfluss der Ersten Hilfe finden Sie auf der Seite Landesnotrufzentrale.