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Fachärztliche ambulatorische Betreuung (SPA)
Die erste Richtlinie für die Regelung des Informationsverfahrens für die Erhebung der fachärztlichen Leistungen, instrumentale Diagnostik und Laboruntersuchungen ist mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1071 vom 23.03.1998, mit In- Kraft-Treten ab 1. Juni 1998, genehmigt worden.
Die neue Betreuungsform der „Intensivbeobachtung" (OBI), die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3642 vom 06.10.2008 eingeführt wird, bringt einige Änderungen für obgenannten Informationsfluss mit sich. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4822 del 15.12.2008 sind daher die Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen ambulatorischen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laboruntersuchungen (SPA) aktualisiert worden, mit In-Kraft-Treten ab 1. Jänner 2009.
Im Jahr 2012 sind die Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen ambulatorischen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laboruntersuchungen (SPA) mit Beschluss der Landesregierung Nr. 965 vom 25.06.2012 erneut aktualisiert worden, um sich den auf Landesebene eingeführten Neuigkeiten anzupassen, unter anderem die ambulatorisch chirurgischen und ambulatorisch chemotherapischen Leistungspakete (PAC). Dieser Beschluss ist ab 1. Juli 2012 in Kraft getreten.
Alle Informationen über den Datenfluss der Ersten Hilfe finden Sie auf der Seite Landesnotrufzentrale.
Downloads
- Laden Sie hier den Beschluss der Landesregierung Nr. 3642 vom 06.10.2008 herunter
- Laden Sie hier den Beschluss der Landesregierung Nr. 4822 vom 15.12.2008 herunter
- Laden Sie hier den Beschluss der Landesregierung Nr. 1626 vom 24.10.2011 herunter
- Laden Sie hier den Beschluss der Landesregierung Nr. 965 vom 25.06.2012 herunter