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Projekte einreichen
Finanzierungsverfahren
Das Verfahren zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten, Projekten zum Schutz von sprachlichen und kulturellen Minderheiten, humanitärer Hilfe sowie Informations- und Bewusstseinsbildungsvorhaben:
Durch das Verfahren zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten, Projekten zum Schutz von sprachlichen und kulturellen Minderheiten, humanitärer Hilfe sowie Informations- und Bewusstseinsbildungsvorhaben von Seiten des Landes sollen zwei Grundanforderungen erfüllet werden:
- Einerseits sollen die Abläufe einfach und transparent sein und die Zugänglichkeit für alle Bürger/innen und Organisationen, welche im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind, gewährleistet werden.
- Andererseits soll durch das Verfahren sichergestellt werden, dass die Projekte den tatsächlichen Bedürfnissen der Partner und Zielgruppen entsprechen und dafür geeignet sind, den bereichsspezifischen Erfordernissen dieser Vorhaben Rechnung zu tragen.
Die wesentlichen Aspekte der Verfahren werden sowohl im Landesgesetz vom 19. März 1991, Nr. 5 „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen“ und den mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1438 vom 26.09.2011 genehmigten Anwendungskriterien, als auch im Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren) geregelt.
Weitere Anleitungen für Organisationen und Freiwillige sind im Leitfaden für die Rechnungslegung und Berichterstattung enthalten.
Ein wesentlicher Teil der verfügbaren Finanzierungen der Entwicklungszusammenarbeit und der Bewusstseinsbildung wird für Projekte von gemeinnützigen Vereinen oder einzelnen Freiwilligen mit Wohnsitz in Südtirol verwendet.
Jedes Jahr werden zwei Ausschreibungen veröffentlicht: Die Ausschreibung für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Drittländern, mit Abgabefrist bis 31. Januar und die Ausschreibung für Projekte der Bewusstseinsbildung und globalen Lernens, die hingegen innerhalb 30 November abzugeben ist. In beiden Fällen müssen die Projektvorschläge zusammen mit einem Finanzierungsantrag eingereicht werden. Die Kriterien geben folgendes an: Die Einsatzbereiche, die Förderungsschwerpunkte, das Ausmaß der Finanzierung und die Modalitäten der Verwaltung und Rechenschaftspflicht sowohl in Bezug auf Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit, als auch für die Bewusstseinsbildung.
Die einzelnen Projektvorschläge werden zusammen mit dem Technischen Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit, ein eigens vorgesehener Expertenrat, innerhalb von 4-5 Monaten nach der Einreichung bewertet. Die Finanzierung der verschiedenen Initiativen werden durch ein Dekret des Landeshauptmannes genehmigt. Dann eine Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der Provinz und dem Projektbefürworter unterzeichnet. Das Projekt muss innerhalb der vereinbaren Frist abgeschlossen werden und der Abschlussbericht muss nach den Richtlinien innerhalb sechs Monate ausgefüllt und an die entsprechende Landesbehörde abgegeben werden. (suche unter Formulare)