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Interreg IV B – Südosteuropa
Mit einem Gesamtbetrag von 245.112 Millionen Euro kann das Förderprogramm für den 16 Staaten mit 200 Millionen Einwohnern umfassenden südosteuropäischen Raum aufwarten. Die vier Förderprioritäten sind die Stärkung von Innovation und Unternehmertum, Schutz der Umwelt, Verbesserung der Zugänglichkeit und die Entwicklung transnationaler Synergien für nachhaltige Erweiterungsgebiete. Der Programmstart war im April 2008.
Die Verwaltung des Programms hat Ungarn inne. Informationen gibt es unter
http://www.southeast-europe.net/
Kooperationsgebiet Südosteuropa
- EU-Staaten: Österreich, Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Italien (Teilgebiete), Rumänien, Slowakei, Slowenien
- Drittstaaten: Albanien, Bosnien-Herzegovina, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, Ukraine (Teilgebiete)
Prioritäten
- Förderung von Innovation und Unternehmertum
- Schutz und Verbesserung der Umwelt
- Verbesserung der Zugänglichkeit
- Entwicklung von transnationalen Synergien für nachhaltige Erweiterungsgebiete
- Technische Hilfe
Finanzielle Mittel
| Priorität | Finanzrahmen 2007-2013 |
|---|---|
| Innovation | 51. 824.891 EUR |
| Schutz und Verbesserung der Umwelt | 63.223.327 EUR |
| Verbesserung der Zugänglichkeit | 64.895.099 EUR |
| Entwicklung von transnationalen Synergien für nachhaltige Erweiterungsgebiete | 48. 633.328 EUR |
| Technische Hilfe | 16.535.329 EUR |
| Gesamt | 245.111.974 EUR |
Kooperationsstrukturen
- Verwaltungsbehörde (MA): Nationale Entwicklungsagentur von Ungarn
- Bescheinigungsbehörde (CA): Finanzministerium von Ungarn
- Prüfbehörde (AA): Kontrollbüro der ungarischen Regierung
- Gemeinsames Technisches Sekretariat (JTS)
- Begleitausschuss (MC)
- SEES Contact Points (SCP)
- Nationale Komitees (NC)
Einbeziehung von EU-Mitgliedsstaaten
- Anwendung der 20 Prozent Regel für die Einbeziehung von EU-Akteuren von anderen EU-Staaten außerhalb des Kooperationsgebietes
- Alle Projekte werden die Möglichkeit haben, zehn Prozent ihres EFRE Budgets außerhalb des EU-Gebietes auszugeben (Art. 21 EFRE-Verordnung)
Wo erhalten Sie alle nötigen Informationen?
Für Informationen zum Programm auf lokaler Ebene ist das Land Südtirol beziehungsweise das Amt für europäische Integration zuständig.
Amt für europäische Integration
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen
Tel. 0471 41 31 60
Fax 0471 41 31 89
europa@provinz.bz.it