Individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung
Für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen gibt es die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung.
Diese Vereinbarung ist ein Beschäftigungsangebot der Sozialdienste mit inklusivem Charakter, auch alternativ zu den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung. Sie ermöglicht den Personen die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten.
Die individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung ist Teil eines umfassenden individuellen Projekts, das anhand personenzentrierter Methoden und in enger Zusammenarbeit mit allen Fachdiensten ausgearbeitet und durchgeführt wird.
Gesetzliche Regelung
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen"
- Beschluss der Landesregierung vom 20. Dezember 2016, Nr. 1458 "Genehmigung der "Richtlinien für die Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen" - Widerruf des Beschlusses vom 21.06.2004, Nr. 2169 (abgeändert mit Beschluss Nr. 541 vom 05.06.2018 und Beschluss Nr. 1421 vom 18.12.2018)“
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Beschluss der Landesregierung vom 22. Febraur 2022, Nr. 125, Richtlinien für die Zuerkennung des Entgelts für die individuellen Vereinbarungen zur Arbeitsbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Informationen
Wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßig zuständige Bezirksgemeinschaft bzw. den Betrieb für Sozialdienste Bozen.