Individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung

Für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen gibt es die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung.

Diese Vereinbarung ist ein Beschäftigungsangebot der Sozialdienste mit inklusivem Charakter, auch alternativ zu den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung. Sie ermöglicht den Personen die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten.

Die individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung ist Teil eines umfassenden individuellen Projekts, das anhand personenzentrierter Methoden und in enger Zusammenarbeit mit allen Fachdiensten ausgearbeitet und durchgeführt wird.

Gesetzliche Regelung

 Informationen

Wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßig zuständige Bezirksgemeinschaft bzw. den Betrieb für Sozialdienste Bozen.