Steuerbegünstigungen bei Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer

Es gibt Begünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, welche den dauerhaft eingeschränkten motorischen Fähigkeiten von Personen mit Behinderung entsprechend angepasst sind, aber auch für technisch umgerüstete Fahrzeuge zur Beförderung von Personen mit Behinderung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Südtiroler Einzugsdienste (Externer Link) im Abschnitt "Steuerbefreiungen".