Wohnungen des Institutes für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
Das WOBI - Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol weist Wohnungen an Personen zu, die besonderen sozialen Kategorien angehören, darunter Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen. Die Bauprogramme des Instituts für den sozialen Wohnbau legen die Anzahl der Wohnungen fest, die besonderen sozialen Kategorien vorbehalten sind.
Der Antrag auf Zuweisung einer Wohnung ist vom Antragsteller selbst oder von einer gesetzlich bevollmächtigten Person auf einem vom Institut für den sozialen Wohnbau zur Verfügung gestellten Formular zu verfassen und beim Institut für den sozialen Wohnbau einzureichen.
Gesetzliche Regelung
- Landesgesetz vom 17.12.1998, Nr. 13 (Externer Link), „Wohnbauförderungsgesetz", Art. 22, Abs. 3, (Externer Link) in geltender Fassung;
- Beschluss der Landesregierung vom 16. Februar 2021, Nr. 137(Externer Link), Änderungen zur 1. und 2. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, "Wohnbauförderungsgesetz" - Widerruf des Beschlusses der Landesregierung Nr. 208 vom 31. Januar 2005
Wenden Sie sich bitte an das Institut für den sozialen Wohnbau.