FAQ

FAQ - frequently asked questions

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zu den Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens.

Liste der Fragen und Antworten

[Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens]
Welche Organisationen können in das Landesverzeichnis eingetragen werden?

In das Landesverzeichnis eingetragen werden können

  • Vereine, die als juristische Person anerkannt sind
  • Vereine, die nicht als juristische Person anerkannt sind
  • andere Organisationen und Gruppen
  • Verbände.

Diese Organisationen müssen ihre Tätigkeit zum Wohle der Gesellschaft ausüben und im Zeichen der Solidarität zu Gunsten ihrer Mitglieder oder Dritten ohne Gewinnabsichten tätig sein.

  • Nummer:  105422
  • Letzte Aktualisierung: 22.11.2011
[Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens]
Welche Organisationen können sich nicht in das Landesverzeichnis eintragen lassen?

Folgende Organisationen können nicht eingetragen werden

  • politische Parteien
  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände
  • Berufsvereinigungen
  • Vereinigungen, die als Ziel des Schutz der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen
  • Privatklubs
  • ehrenamtlich tätige Organisationen, die im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragen sind.
  • Nummer:  105423
  • Letzte Aktualisierung: 22.11.2011
[Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens]
Welche wesentlichen Elemente müssen im Statut einer Organisation zur Förderung des Gemeinwesens vorhanden sein?
Bezeichnung und Sitz

Zweck: Die Zielsetzung der Organisation ist in einem eigenen Artikel ausführlich und genau darzulegen

Gesetzlicher Vertreter: die Organisation muss über einen gesetzlichen Vertreter verfügen

Fehlen von Gewinnabsicht

Einkünfte der Tätigkeiten dürfen nicht unter den Mitgliedern aufgeteilt werden, auch nicht in indirekter oder zeitversetzter Form

Verwaltungsüberschüsse müssen für statutarische Tätigkeiten verwendet werden

Demokratischer Aufbau und gleiche Rechte für alle Mitglieder mit Besetzung der Ämter durch Wahl. Die Amtsperiode und die Mitgliederzahl der Ämter sind festzulegen

Beitrittskriterien und Ausschlusskriterien

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Vollversammlung ist jährlich einzuberufen. Eine ihrer Aufgaben ist die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung. Auch die Vorgangsweise für die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung ist festzulegen. Es wird empfohlen, die im Artikel 21 ZGB vorgesehenen Quoren anzuwenden.

Kriterien für die Auflösung der Organisation und die Pflicht, das Restvermögen nach der Liquidation einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.

 

 

  • Nummer:  105366
  • Letzte Aktualisierung: 21.11.2011