Ideenbörse für familienfreundliche Maßnahmen

Familienfreundliche Unterstützungen der Bilateralen Körperschaft EbK

hds - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol

EbK (Ente Bilaterlae Körperschaft) heißt die Bilaterale Körperschaft für den Sektor Handel und Dienstleistungen (auch Tertiärsektor genannt) in Südtirol.

Die EbK fördert gemeinsame Interessen der ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen innerhalb des Sektors Handel und Dienstleistungen und bietet eine Reihe von Serviceleistungen in den Bereichen Lehrlingswesens - Ausbildung und berufliche Qualifikation, Gestaltung und Förderung der Weiterbildung der Arbeitnehmer, verschiedene Einkommensunterstützende Maßnahmen, Firmenprämien sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf  und sozialer Initiativen, in Zusammenarbeit mit den Genossenschaften und Vereinen für Kinderbetreuung an.

Die Dienstleistungen der EbK sind an Mitglieder der EbK gerichtet - gleichermaßen an Arbeitgeber und Angestellte. Sie stellen ein wichtiges Instrument der Entwicklung und des Dialoges (Bilateralität) des gesamten Handelssektors dar.

Nur Mitglieder, die seit 6 Monaten regelmäßig einzahlen, haben Anspruch auf alle Dienstleistungen.

Folgende Dienstleistungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden angeboten:

  • 50% Rückvergütung des Hochzeitsurlaubs des Angestellten an die Firma.
  • 65% Spesenrückvergütung von den angefallenen Kosten der Mitglieder bei der Kinderbetreuung und Nachmittagsbetreuung in einer der konventionierten Partnereinrichtung.
  • Mutterschaftsprämie für Betriebe bei einer Gewährung von Part-time. Auf Anfrage wird eine einmalige Prämie in Höhe von € 3.000,00 an Betriebe ausgezahlt, die Teilzeitverträge nach dem Mutterschaftsurlaub gewähren.
  • Unterstützung von 300 € im Monat (für eine Zeitspanne von 1 bis maximal 6 Monaten - auch nicht aufeinanderfolgend) für Angestellte, die ein Familienmitglied während eines unbezahlten Wartestandes betreuen (d.h. kein Gehalt und auch keine Integration vom INPS erhalten).
  • Unterstützung für Väter während der Elternzeit (congedo parentale). Väter, die mindestens 3 Monate Elternzeit beanspruchen, erhalten während  der Zeit, in der sie vom INPS/NISF 30% ihres Lohnes erhalten, von der EbK zusätzliche 30% ihres Gehaltes. So erreichen sie eine Bezahlung von insgesamt 60% ihres Gehaltes. Vaterschaften, die ab dem 01.01.2018 in Anspruch genommen werden, können bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes bei der Ebk beantragt werden.
  • Vergabe eines Stipendiums zwischen 1.000 € und 1.500 € für die Ausarbeitung einer Diplomarbeit, die den Tertiärsektor betrifft. Es können all jene Studenten ansuchenn, wenn ein Elternteil im Tertiärsektor tätig ist. Das Stipendium wird für Diplomarbeiten vergeben, welche das Thema "Handel" bzw. den Sektor Handel und Dienstleistungen beinhalten, sowie aktuell und fortschrittlich sind.

Kontakt
EbK - Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor der Verteilung und der Dienstleistungen der Provinz Bozen
Mitterweg 5
39100 Bozen
(beim hds - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol)
Tel. 0471-310 503 / 310 502

enteterziario@ebk.bz.it
www.ebk.bz.it

Andere Mitteilungen dieser Kategorie