Ideenbörse für familienfreundliche Maßnahmen
Familienfreundliche Unterstützungen der Bilateralen Körperschaft EBA
lvh - Handelsverband der Handwerker, südtirolweit
Die EBA ist die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk, iniziiert von den Handwerkervereinigungen lvh.apa, CNA-SHV und den Gewerkschaftsbünden AGB-CGIL, SGBCISL, SGK-UIL.
Folgende Dienstleistungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden den MitarbeiterInnen der eingeschriebenen Unternehmen angeboten:
- Bestattungsgeld: Einmaliger Gesamtbetrag in Höhe von € 1.000 für die Hinterbliebenen des Eingeschreibenen sowie für die Eingeschriebenen selbst bei Ableben des Ehepartners (auch eheähnliche Partnerschaften) und/oder des/r Kindes/r
- Beitrag bis zu 40% der anfallenden Kosten für außerschulische Tätigkeiten für die Einschreibegebü̈hren der Kinder bis zu 14 Jahren für: sportliche Aktivitäten, kulturelle Aktivitä̈ten (zum Beispiel: Sprachkurs, Musikunterricht etc.) sowie die Betreuung wä̈hrend der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten. Der Jahreshöchstbetrag beträgt 150€, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- Einmaliger Beitrag zur Erlangung eines Führerscheins B oder C in Höhe von 150 € für den/die Mitarbeiter/in, den/die Inhaber/in und den/die Gesellschafter/in.
Kontakt
EBK - Bilaterale Körperschaft für das Handwerk der Autonomen Provinz Bozen
Marie Curie Strasse 15
39100 Bozen
Tel.0471 323247
info@bkh-bz.it
www.eba-bz.it
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