Kindergarten

Kindergarten
Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss

In Südtirol hat jedes Kind das Recht, den Kindergarten in seiner Wohnsitzgemeinde zu besuchen. Der Kindergarten ist die erste Stufe im öffentlichen Bildungssystem und der Besuch erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Mädchen und Jungen, die innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollenden, können in den Kindergarten eingeschrieben werden.

Sofern es in der eigenen Wohngemeinde Kindergärten in beiden Landessprachen gibt, steht es der Familie offen, den deutsch- oder italienischsprachigen Kindergarten zu wählen. Dabei gilt es, auf die sprachlichen Kompetenzen des Kindes zu achten und seitens der Familie die entsprechende Begleitung zu bieten. Eine frühzeitige Beratung mit der Leiterin des Kindergartens wird empfohlen.

 

Einschreibung

Die Einschreibungen werden bereits im Jänner vor Beginn des Kindergartenbesuches vorgenommen: Das Kind kann in den Kindergarten seines Einzugsgebietes (Gemeinden) eingeschrieben werden. Datum und genauer Zeitplan werden über die Medien und von den Kindergärten bekannt gegeben.

> Einschreibungen

 

Zeiten

Das Kindergartenjahr beginnt wie der Unterricht an den Schulen Anfang September und endet Mitte Juni. Die Kindergärten sind von Montag bis Donnerstag in der Regel von 7.30 bzw. 7.45 Uhr bis 14.30 bzw. 14.45 Uhr geöffnet. Am Freitag endet der Kindergarten um 12.30 bzw. 12.45 Uhr. Viele Kindergärten ermöglichen es berufstätigen Eltern, ihr Kind früher in den Kindergarten zu bringen, sofern der Bedarf für mehrere Familien gegeben ist. In einigen Kindergärten wird bei entsprechendem Bedarf eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16 Uhr oder 17.30 Uhr - auch nur an einzelnen Wochentagen - angeboten.