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Quarantäne in Kleinkindbetreuung: Eltern vom Nutzertarif befreit

Das Land übernimmt die Kosten der Familien, wenn quarantänebedingt der Dienst der Kleinkindbetreuung ausgesetzt wird. Bisher war noch kein Dienst davon betroffen.

Wenn Kita, Tagesmutter oder Hort aufgrund einer Corona-Quarantäne geschlossen bleiben, übernimmt das Land den Elterntarif. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

Die Landesregierung hat heute (29. September) dem Vorschlag der Familienlandesrätin zugestimmt, mit dem die öffentliche Hand für pandemiebedingte, finanzielle Ausfälle für die Trägerkörperschaften der Kleinkindbetreuung einspringt. "Eine quarantänebedingte Absenz ist eine Schutzmaßnahme, die der gesamten Gesellschaft zugutekommt. Daher sollen hier weder die Familien noch die Anbieterorganisationen finanziell benachteiligt werden", betont die Familienlandesrätin. Das Land Südtirol übernimmt somit für den Zeitraum der verordneten Aussetzung des Dienstes in den Kleinkindeinrichtungen die Tarifbeteiligung der Nutzerfamilien.

Bisher hat es in Südtirol noch keinen bestätigten positiven Coronafall in einem der 14 Kinderhorte, 92 Kindertagesstätten oder bei den über 220 Tagesmüttern gegeben. Somit wurde bisher auch noch keine Quarantäne nötig. Man sei jedoch für diesen Fall gut vorbereitet, unterstreicht die zuständige Landesrätin: "Der heutige Beschluss ist eine wichtige Maßnahme für die Familien. Zudem werden damit die bestehenden Dienste abgesichert und finanziell entlastet." Die Anbieter der Kleinkindbetreuung sind – anderes als im Kindergarten- oder Schulbereich – überwiegend private Trägerkörperschaften (lediglich Kinderhorte werden von den Gemeinden betrieben), die sich vor allem über Beiträge der öffentlichen Hand, aber auch über die Nutzerbeiträge der Familien finanzieren. Daher laufen die abgeschlossenen Betreuungsverträge auch in der Zeit weiter, in denen der Dienst ausgesetzt wird. Mit dem Beschluss der Landesregierung wird zudem geregelt, dass Land und Gemeinden bzw. Arbeitgeber (für Betriebskindertagesstätten) sich an den Kosten, die durch die Dienstaussetzung entstehen, beteiligen.

 

LPA/ck

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