News

Sommer- und Nachmittagsbetreuung: Neue Förderkriterien vorgestellt

Neue Förderkriterien gelten voraussichtlich ab Sommer 2016 für Anbieter der Sommer- und Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Familienagentur des Landes hat die Neuerungen gemeinsam mit Landesrätin Waltraud Deeg kürzlich den anbietenden Organisationen, Vereinen und Genossenschaften vorgestellt.

LRin Deeg: "Voraussetzungen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen."/Foto LPA kl

"Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der kindergarten- und schulfreien Zeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; daher legen wir besonderen Wert auf die Weiterentwicklung dieser Angebote", betonte die Landesrätin kürzlich bei der Vorstellung der neuen Förderkriterien gegenüber den anbietenden Organisationen, Vereinen und Genossenschaften. Im Vorfeld gab es schon Treffen mit den Anbietern auf Bezirks- und Landesebene, deren Anregungen bereits berücksichtigt wurden.

Ziel der neuen Förderkriterien ist es, die bürokratischen Abläufe für Vereine, Genossenschaften, Jugenddienste oder andere Anbieter zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die Planung für alle Seiten zu erleichtern. "Zudem möchten wir die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden fördern und ein gestaffeltes Angebot, das möglichst den ganzen Sommer abdeckt, gewährleisten", erklärte Deeg beim Treffen mit den Anbietern.  Stefan Walder, Direktor der Familienagentur, stellte die Neuerungen vor. Demnach kann eine Sommerbetreuung künftig bereits ab einer Gruppengröße von 8 Kindern angeboten werden. Auch Aktivitäten, die nur eine Woche dauern, werden zur Förderung zugelassen. Um möglichst die gesamte Ferienzeit abdecken zu können, sehen die neuen Kriterien ab 2017 eine stärkere Koordinierung durch die Gemeinden vor Ort vor. Neu ist auch, dass das Alter der Zielgruppe angehoben wurde: So können Kinder bis zum Alter von 15 Jahren zugelassen werden. Bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. "Das schien uns sinnvoll und notwendig, da Kinder bis zum Alter von 16 Jahren aufgrund der neuen Gesetzeslage keine Sommerjobs ausüben dürfen", so die Familienlandesrätin. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung. Sie dürfen künftig bis zur Volljährigkeit in die Sommerbetreuungsprojekte aufgenommen werden.

Die Anbieter begrüßten die Neuerungen und insbesondere die geplante Vereinfachung bei der Abrechnung. Positiv waren auch die Rückmeldungen zum Begriff "Ferienbetreuung", der künftig durch die Bezeichnung "Sommerbetreuung" ersetzen wird. "Damit können wir auch Angebote während der schulfreien Wochen im November oder zu Fasching fördern", unterstrich Stefan Walder. "Es geht uns darum, die Familien in den Ferienzeiten zu entlasten, aber vor allem auch darum, den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Beschäftigung zu bieten", bekräftigte die Familienlandesrätin. Die neuen Förderkriterien müssen noch von der Landesregierung genehmigt werden und kommen voraussichtlich ab Sommer 2016 zur Anwendung.

Im letzten Jahr wurden in der Landesfamilienagentur über 250 Gesuche um Beiträge für Sommerbetreuungsangeboten eingereicht, und durch die Projekte von privaten Körperschaften, Gemeinden und Schulen konnten 57.000 eingeschrieben Kinder betreut werden. Dafür wurden vom Landesfamilienressort rund 4,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen im Schuljahr 2015/16 wird mit Beiträgen in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro gefördert.

 

rm

Bildergalerie