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Tag der Frau: Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird schwieriger

Siebentägige Geschäftsöffnungszeiten im Handel, Sonntags- und Schichtarbeit mit Dienstzeiten bis 22 Uhr machen auch vor Südtirol nicht halt, die Folgen sind Arbeitsverträge mit Flexiblitätsklauseln als Bedingung für die Einstellung. Zum Tag der Frau am 8. März machen Arbeitslandesrätin Martha Stocker und Familienlandesrätin Waltraud Deeg auf diese Entwicklung und ihre Folgen für Frauen aufmerksam.

"Die Entwicklung der Arbeitszeiten speziell im Handel, aber auch in anderen Sektoren, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusehends", erklären die beiden Landesrätinnen. Bei nationalen und internationalen Handelsketten werden Arbeitsverträge an besondere Bedingungen geknüpft und den Arbeitnehmern eine Verfügbarkeit für sämtliche Arbeitsschichten abverlangt. Arbeitszeiten von Montag bis Sonntag inklusive Nachmittags- und Abenddienstzeiten bis 22 Uhr kommen immer öfter vor und verhindern vor allem eine substantielle Gleichstellung der Frauen im Falle von familiären Verpflichtungen.

Belastung von Frauen mit Familie

Bedenkt man, dass der Handel ein enorm wichtiger Arbeitgeber für die Frauenbeschäftigung ist, wird die Belastung von Frauen mit Familie - insbesondere, wenn die Arbeitsteilung mit dem Ehe- oder Lebenspartner einseitig ist - evident: gemeinsame Freizeitaktivitäten sind nur mehr eingeschränkt möglich und häufig stellen sich auch Probleme mit den Kindergarten- oder Schulzeiten ein, welche von der Betroffenen als finanzielle oder organisatorische Herausforderung und von den Arbeitgebern oft als fehlendes Arbeitsengagement gesehen werden.

Ausgrenzung schwangerer Arbeitnehmerinnen

Eine weitere bedenkliche Entwicklung, die speziell bei Handelsketten immer mehr um sich greift, ist die systematische Ausgrenzung von schwangeren Arbeitnehmerinnen. "Leider mussten wir auch in diesem Fall eine Steigerung der gemeldeten Fälle feststellen", vermerkt Landesrätin Martha Stocker. Meist werden die notwendigen organisatorischen Umstellungen und Maßnahmen zur zuträglichen Gestaltung der Schwangerschaft nicht ergriffen, im Gegenteil, die betroffenen Frauen werden ausgegrenzt, damit teilweise zur vorzeitigen Mutterschaft getrieben und manchmal sogar als Fall für die Sozialvorsorge behandelt. "Der berufliche Aufstieg ist aber eng an die betrieblichen Flexibilitätsansprüche gekoppelt und familiär bedingte Auszeiten wirken sich negativ auf die Entlohnung und die Pensionsansprüche der Frauen aus", gibt die Landesrätin zu bedenken.

Mehr gleichberechtigte Beteiligung von Frauen

Familienlandesrätin Waltraud Deeg bezeichnet die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft, vor allem aber in Schlüsselpositionen von  Wirtschaft und Politik als Anliegen, das im Sinne aller Mitglieder der Gesellschaft vorangetragen werden müsse: "Eine verantwortungsvolle Demokratie setzt voraus, dass alle Gesellschaftsgruppen an politischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und kulturellen Entscheidungsprozessen beteiligt sind", so Deeg. Die Benachteiligung von Frauen beginne in der Arbeitswelt: Frauen seien deutlich häufiger als Männer in prekären Arbeitsverhältnissen und in Wirtschaftssektoren mit niedriger Entlohnung anzufinden, nur selten schaffen sie den Aufstieg in die höhere Führungsetage. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der weiblichen Führungskräfte in Südtirols Privatsektor knappe neun Prozent. Ein näheres Hinschauen erfordert laut Deeg auch der geringe Frauenanteil in der Politik:  "Von einer nur annähernd paritätischen Frauenpräsenz in politischen Entscheidungs- und Schlüsselpositionen sind wir noch meilenweit entfernt", so die Landesrätin.

 

 

LPA