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Kinderhorte: Neue Tarife, flexiblere Betreuungszeiten

Für Kinderhorte gibt es in Zukunft neue Halbtages- und Ganztagestarife. Heute (30. August) hat die Landesregierung das neue Finanzierungsmodell genehmigt.

Zur bestmöglichen Betreuung der Kinder sollen die neuen Beitragskriterien für Kinderhorte führen./Foto LPA

Am vergangenen 9. August hat die Landesregierung auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg ein einheitliches Tarifsystem für Kindertagesstätten bzw. Tagesmütter und -väter genehmigt. Heute (30. August) wurden von der Landesregierung auch die neuen Beitragskriterien für die Kinderhorte in den Städten Bozen, Meran, Brixen und Leifers nach mehreren Aussprachen mit den Gemeinden, Anbietern und dem Rat der Gemeinden festgelegt.

Demnach wird die Finanzierung der Kinderhorte durch das Land auch in Zukunft nicht auf Stundebasis erfolgen, sondern wie bisher 50 Prozent der anerkannten Ausgaben ausmachen, abzüglich der Einnahmen durch die Tarifbeteiligung der Familien. Während bisher ein Tagestarif von mindestens 7 bis höchstens 17 Euro für die Ganztagesbetreuung gegolten hat, können Eltern in Hinkunft zwischen einer Ganztags- und Halbtagsbetreuung wählen. Für die Ganztagsbetreuung gelten laut den neuen Kriterien ein einkommensabhängiger Mindesttarif von 7,20 und ein Höchsttarif von 18 Euro. Für die Betreuung am Vormittag gelten Tarife von 5,40 bis höchstens 15 Euro. Möglich ist auch eine Verlängerung der Betreuungszeiten. Dafür wird - wie bei den Kindertagesstätten und beim Tagesmütterdienst - ein Stundentarif berechnet. Neu ist, dass die Tarife der Kinderhorte in Bozen, Meran, Brixen und Leifers vereinheitlicht werden.

"Das neue Finanzierungssystem berücksichtigt die Eigenheiten aller drei Modelle der Kleinkindbetreuung", so Familienlandesrätin Waltraud Deeg.  Es sei laut Deeg wichtig, "dass die Eltern zwischen verschiedenen Angeboten auswählen können, die ihren Bedürfnissen am besten gerecht werden". Durch einen angemessenen Betreuungsschlüssel müsse allerdings noch die Qualität der Dienstleistung verbessert werden. Man sei dabei, neue Durchführungsbestimmungen auszuarbeiten, um die Qualität der Kinderbetreuungsdienste zu gewährleisten.

Sehr positiv über die neuen Beitragskriterien äußert sich auch Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Christian Tommasini: "Dank des neuen Finanzierungsmodells können die Familien mit flexibleren Betreuungszeiten rechnen, und auch die Tarife sind angemessen." Der gute Kompromiss, der heute in der Landesregierung gefunden wurde, sei laut Landesrat Tommasini dem Einsatz vieler Personen zu verdanken, insbesondere der Vertreter der Gemeinde Bozen, der Anbieter und der Familien selbst.

Die Landesregierung hat sich bei den Kinderhorten auch auf eine Mindestanwesenheit von 20 Stunden pro Woche geeinigt, um die pädagogische Kontinuität zu gewährleisten. Bei den Kindertagesstätten und Tagesmüttern ist eine Mindestanwesenheit von 12 Stunden vorgesehen. Der Kinderhort muss an allen fünf aufeinanderfolgenden Wochentagen besucht werden. Die neuen Tarife für Kinderhorte gelten ab dem 1. September 2017.

 

rm

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Beschlüsse der Landesregierung

Landeshauptmann Kompatscher über neue Tarife und flexiblere Betreuungszeiten bei der Kinderbetreuung