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Landesfamiliengeld +: Ansuchen ab heute möglich

Ab dem heutigen 1. September können Väter, die im Privatsektor arbeiten und Elternzeit in Anspruch nehmen, fürs neue Landesfamiliengeld + ansuchen.

Mit dem Landesfamiliengeld + sollen mehr Väter Zeit mit ihren Kindern verbringen können./Foto LPA

Anträge können ab heute (1. September) bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) oder bei einem Patronat gestellt werden. Das Landesfamiliengeld + gilt für Väter, die in der Privatwirtschaft angestellt sind und in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes die Elternzeit für einen Zeitraum von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Anspruch genommen haben. Das am vergangenen 23. August von der Landesregierung genehmigte Pilotprojekt sieht vor, dass Väter, die während der Elternzeit ganz auf ihr Gehalt verzichten, mit 800 Euro pro Monat unterstützt werden. Väter, die 30 Prozent ihres Einkommens weiter beziehen, werden mit 400 Euro unterstützt. 600 Euro pro Monat bekommen Väter, die während der Elternzeit nicht durchgehend 30 Prozent ihres Gehaltes beziehen. Der Zusatzbeitrag wird für einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens drei aufeinander folgenden Monaten ausgezahlt.

"Wir möchten Dienste für Familien ausbauen, aber auch jene Familien unterstützen, die die Kinder daheim betreuen. Deshalb gibt es, neben dem Familiengeld des Landes und der Region und den Beiträgen zur freiwilligen Weiterversicherung für Mütter in der Privatwirtschaft, jetzt ein zusätzliches Angebot", so Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Begünstigte seien jene Familien, in denen beide Eltern Elternzeit in Anspruch nehmen würden. "Das ist wichtig, weil das staatliche Gesetz in diesem Fall den Eltern zusätzliche Zeit schenkt und die Kinder insgesamt 16 Monate zu Hause betreut werden können; dies geht nur, wenn auch der Vater diese Möglichkeit nutzt", präzisiert Deeg.

Familien, welche für das Landesfamiliengeld + ansuchen, müssen die Voraussetzungen für den Zugang zum Landesfamiliengeld erfüllen und bereits ein Ansuchen hierfür gestellt haben. Es gilt für Kinder, die zwischen dem ersten Jänner 2016 und dem 31. Dezember 2018 zur Welt kommen. Der Zusatzbeitrag steht nicht zu, wenn das Kind in dem Zeitraum, für den der Beitrag beantragt wird, einen Kleinkinderbetreuungsdienst besucht hat.

Weiter Informationen und Ansuchen unter: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1031824.

rm

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