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Kleinkindbetreuug: Land und Gemeinden arbeiten gemeinsam an Qualität

Familienlandesrätin Waltraud Deeg stellte die neuen Qualitätskriterien für die Kleinkindbetreuung im Rat der Gemeinden vor.

Landesrätin Deeg mit Gemeindenpräsident Schatzer und Familienagenturleiterin Gudrun Schmid bei der heutigen Vorstellung - Foto: LPA/Elisabeth Parteli

Familienlandesrätin Waltraud Deeg hat heute Freitag (24. März) dem Rat der Gemeinden den Entwurf für die Durchführungsverordnung zu den neuen Qualitätskriterien für die Kleinkindbetreuung vorgestellt. Es sei wichtig, dass Land und Gemeinden gemeinsam an einem Strang ziehen, sagte Deeg, die Kleinkindbetreuung sei ein Grundversorgungsdienst. Die Landesrätin bedankte sich bei den Gemeinden für die Zusammenarbeit und die vielen Initiativen.

Seit 2017 muss jede Gemeinde entsprechend dem Bedarf und mindestens für mindestens 15 Prozent der ansässigen Kinder im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren Betreuungsplätze bereitstellen. Welche Qualitätskriterien diese Dienste in Zukunft erfüllen müssen, dazu hat die Familienagentur jetzt einen Vorschlag ausgearbeitet.

Der Ausarbeitung dieser Durchführungsverordnung ist ein intensiver Austausch mit den Trägerorganisationen der Kleinkindbetreuung, mit Fachkräften und auch mit Eltern vorausgegangen. Die Ergebnisse dieser Qualitätsanalyse, die die Familienagentur durchgeführt hat, fließen ebenfalls in die neue Verordnung mit ein. „Die bisher angebotenen Dienste werden von allen Seiten mehrheitlich positiv bewertet werden, wenngleich es natürlich auch Verbesserungspotential gibt“, erklärte Deeg. Die neue Durchführungsverordnung sieht unter anderem die Senkung des Personalschlüssels und die Reduzierung der Gruppengrößen vor. Vorgesehen ist auch die Schaffung eines Landesrahmenplanes mit verbindlichen Handlungsanleitungen für die Förderung der Entwicklung und Bildung von Kindern bis zum Alter von drei Jahren.

„Bei allen Überlegungen stehen immer die Kinder und deren Familien im Mittelpunkt“, betonte Deeg. In erster Linie gehe es darum, die Bedürfnisse der Familien zu erkennen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Noch stärker als bisher tritt die Familienagentur als wichtiger Ansprechpartner der Trägerorganisationen der Kleinkinderbetreuung und der Gemeinden auf. Durch Analyse und Beratung soll es gelingen, die Dienste weiter auszubauen und abzusichern. Wichtig sei zudem die Stärkung der Weiterbildung und der Supervision, so die Familienlandesrätin.

LPA

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