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5 Jahre Familiengesetz: Familiengeld, Vorteilskarte, Vereinbarkeit

Das Wohl des Kindes, die Unterstützung aller Familienformen und die enge Zusammenarbeit und Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen stehen im Fokus.

Fünf Jahre Familiengesetz: Familiengeld, Vorteilskarte, Vereinbarkeit - Foto: LPA/px

Am 17. Mai 2013 wurde das Landesgesetz Nr. 8 zur "Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol" verabschiedet. Fünf Jahre später zieht Familienlandesrätin Waltraud Deeg Bilanz. "Drei Grundsätze bleiben richtungweisend: Das Wohl des Kindes, die Unterstützung aller Familienformen gemäß ihres individuellen Lebensmodels und die enge Zusammenarbeit und Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen", sagt sie. Das Gesetz, das im Jahr 2013 verabschiedet wurde und die Handschrift des damaligen Familienlandesrats Richard Theiner trägt, definiert Familie breit und bezeichnet sie als "Grundstock unserer Gesellschaft und als wichtigster Bildungs- und Bezugsort für die Kinder". Es steckt den Rahmen für die Ausrichtung der Familienpolitik in der laufenden Legislaturperiode.

"Die Verabschiedung des Familienförderungsgesetzes war ein Meilenstein für Südtirol: Es ist das erste Landesgesetz, das sich umfassend mit dem Familienbegriff befasst und mit der Frage, wie wir alle Familienformen angemessen fördern können. Ich erinnere daran, dass es bis 2014 noch nie ein eigenes Familienressort gegeben hat. Allein dies trägt dazu bei, die Bedeutung und den Wert von Familie hervorzuheben", betont Deeg. Familie erbringe Leistungen für die ganze Gesellschaft, das könne man nicht oft genug unterstreichen. Jede Investition in Familie mache sich deshalb bezahlt und sei eine Investition in die Zukunft eines jeden von uns, so die Landesrätin weiter.

"Ziel des Gesetzes war es, die Voraussetzungen zu schaffen für eine organische Familienpolitik, die alle Familienformen berücksichtigt und eine breite Palette von Maßnahmen für eine wirksame 360-Grad-Unterstützung von Familien bewirkt - von der Förderung der Beziehung- und Erziehungskompetenzen über die Bereitstellung von Diensten und Sachleistungen bis hin zur finanziellen Direkthilfe", erinnert Theiner. "Unsere Aufgabe im Familienressort bestand darin, die vorgegebenen Ziele durch Ausarbeitung konkreter Maßnahmen und Erlass von Durchführungsverordnungen umzusetzen, und zwar in Abstimmung mit öffentlichen und privaten Akteuren sowie unter aktiver Einbeziehung der Familien selbst", so Deeg.

Der partizipative Ansatz des Gesetzes spiegelt sich auch in der Vorgabe wider, einen Landesfamilienbeirat einzuberufen sowie einen Familienreferenten in jeder Gemeinde und Bezirksgemeinschaft zu ernennen. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes stellt das Wohl des Kindes in den Vordergrund aller zu erarbeitenden Maßnahmen. Inhaltlich legt das Familienförderungsgesetz den Fokus auf drei Schwerpunkte: die frühzeitige Stärkung der Partnerschafts-, Eltern- und Erziehungskompetenzen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familien und Beruf sowie die Bereitstellung direkter und indirekter finanzieller Leistungen für Familien.

Schwerpunkt 1: Frühzeitige Stärkung von Familien

Um diesem Ziel gerecht zu werden, investiert die Familienagentur mittlerweile rund 3,3 Millionen Euro jährlich in die Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen von Eltern und Familien. Damit unterstützt sie rund 80 Vereine und Organisationen, die Information und Weiterbildung, Beratung oder Mediation anbieten. Ein Drittel der Summe geht an die Eltern-Kind-Zentren; gezielt gefördert werden auch Vater-Kind-Initiativen sowie Beratungsangebote wie das Elterntelefon. 

Mit dem Projekt "Familien stärken" soll durch die Vernetzung von Angeboten und Akteuren eine flächendeckende Versorgung mit bedarfsgerechten, niederschwelligen Angeboten in drei prioritären Bereichen gewährleistet werden: in der Zeit von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, in der Phase der Pubertät sowie bei Trennungs- und Scheidungssituationen in Familien.

Auch die kostenlosen Elternbriefe sollen Eltern in ihrer Erziehungsarbeit unterstützen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 haben sie mehr als 27.000 Mütter und Väter erreicht, jeden Monat gibt es rund 240 Neuanmeldungen.

Die Unterstützung von Eltern durch spezifische Information zum Ziel hat auch die Verteilung von rund 5800 Willkommenspaketen für Babys pro Jahr. Seit Januar 2018 erhalten alle Eltern eines neugeborenen Kindes einen Kinderrucksack, ein Kapuzenhandtuch, eine Infobroschüre (auch in Englisch und Französisch verfügbar) und spezifische Informationen der Wohnsitzgemeinde.

Schwerpunkt 2: Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit Januar 2014 wurden die Tarife aller Einrichtungen der Kleinkindbetreuung vereinheitlicht. Vor allem die Betreuung bei Tagesmüttern wurde dadurch für Familien wesentlich günstiger. Heute gibt es 243 Tagesmütter, 67 KITAs und 14 Kinderhorte in Südtirol – Tendenz steigend. Sie bieten gemeinsam 4000 Betreuungsplätze für Kinder und erleichtern den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Allein seit 2013 sind 87 Tagesmütter dazugekommen.

Das Familiengesetz sieht auch den flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbau der Kleinkindbetreuung sowie der schulischen und außerschulischen Betreuung und Begleitung vor genauso wie die Festlegung von Qualitätsstandards. Dazu wurden 2015 in einem breiten partizipativen Prozess neue Leitlinien erarbeitet, wonach jede Gemeinde die Angebote für Kleinkinder der Nachfrage entsprechend zur Verfügung stellen muss. Zudem verabschiedete die Landesregierung im November 2017 neue Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten. 

7,4 Millionen Euro investiert die Familienagentur in die Ferien- und Nachmittagsbetreuung und unterstützt damit 272 Projekte für 50.000 Kinder. 2013 hatte das Land knapp die Hälfte an Geldmittel für diesen Bereich zur Verfügung gestellt. 

Bis zu 800 Euro im Monat erhält eine Familie, in der auch der Vater ein Mindestmaß an Elternzeit in Anspruch nimmt. Das Landesfamiliengeld+ wurde Ende 2016 eingeführt und richtet sich an Familien in der Privatwirtschaft.

Familienfreundliche Arbeitgeber erhalten Beiträge für betriebliche Kindertagesstätten und Tagesmütter sowie für die international anerkannte Zertifizierung "audit familieundberuf", die die Familienagentur gemeinsam mit der Handelskammer unterstützt. 

Schwerpunkt 3: Finanzielle Leistungen für Familien

Als erste Maßnahme der neuen Familienlandesrätin wurde das Landesfamiliengeld von 100 auf 200 Euro monatlich verdoppelt. Damit erhalten Familien in den ersten drei Lebensjahren jedes Kindes insgesamt 7.200 Euro an direkter Unterstützung. 

Bis zu 18.000 Euro pro Kopf können Eltern für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten in Anspruch nehmen. Der Betrag wurde 2017 angehoben, die Beantragung vereinfacht. 

74 Millionen Euro kommen heute in Form von direkten finanziellen Unterstützungen den Familien in Südtirol zugute. Das sind 20 Millionen mehr als noch vor fünf Jahren und fast das Doppelte im Vergleich zu 2008.

Insgesamt sind im Südtiroler Landeshaushalt heuer 134,3 Millionen Euro für Südtiroler Familien vorgesehen. Damit wurden die finanziellen Mittel allein in den vergangenen zwei Jahren um 70 Millionen Euro aufgestockt und damit mehr als verdoppelt

Mit dem EuregioFamilyPass Südtirol hat die Familienagentur die Vorgabe umgesetzt, eine landesweite Vorteilskarte zur finanziellen Entlastung von Familien mit minderjährigen Kindern einzuführen. 45.000 Südtiroler Familien können den Ausweis bereits nutzen, und zwar bei rund 1.000 Vorteilsgebern der gesamten Euregio Tirol-Südtirol-Trentino.

LPA

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