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Ansuchen ums Landeskindergeld 2021 bis 30. April möglich

Durch eine Fristverlängerung kann noch bis Ende April 2021 bei den Patronaten oder online um die Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 angesucht werden.

Um die Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 kann noch bis zum 30. April 2021 angesucht werden. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

Nicht bis zum 31. Dezember, sondern bis zum 30. April 2021 kann noch um das Landeskindergeld 2021 angesucht werden.  Die Leistung muss jährlich erneuert werden, weshalb von 1. September bis 31. Dezember um die Erneuerung des Landeskindergeldes angesucht werden muss. Um Massenansammlungen in den Patronaten zu vermeiden und um jenen Familien, die bisher noch nicht um die Erneuerung angesucht haben, eine ununterbrochene Auszahlung des Beitrages gewährleisten zu können, wird nun einmalig der Abgabetermin auf den 30. April 2021 verlängert. Die Auszahlung der Leistung erfolgt nach Gewährung der Verlängerung rückwirkend ab Jänner 2021.

"Gerade in der aktuellen Krisenzeit ist eine garantierte Auszahlung des Landeskindergeldes für viele Familien von großer Bedeutung. Durch diese Fristverlängerung haben nun Familien weitere vier Monate Zeit, um den Antrag auf das Landeskindergeld zu erneuern", betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Sie wird bei der nächsten Sitzung der Landesregierung, welche feiertagsbedingt erst am 15. Dezember stattfinden wird, die entsprechende Beschlussvorlage einbringen. "Aufgrund der knappen Zeit ist es jedoch bereits jetzt wichtig, dass die Familien wissen, dass sie sich für die Erneuerung des Landeskindergeldes nicht zwingend in den verbleibenden wenigen Dezembertagen zu einem Patronat begeben müssen", sagt Deeg.

LPA/ck

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