Themenbereiche

Integration und Inklusion sind Querschnittsthemen, welche alle Bereiche unserer Gesellschaft umfassen.

Die Koordinierungsstelle für Integration versucht, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in den verschiedenen Bereichen zu erleichtern. Der folgende Abschnitt beinhaltet einen Überblick über Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Integrationspolitik befassen.

Eine synthetische Aufzeichnung der Landesverwaltungen im Netzwerk ist unter den Publikationen verfügbar.

Mit SPID, dem öffentlichen System für die digitale Identität, erhalten Sie mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername und Passwort) Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung und auf nationale Dienste, die Sie auf dem PC, Tablet oder Smartphone nutzen können.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den SPID zu aktivieren:

1. Selbständige Aktivierung des SPID: Auf der Webseite des SPID finden Sie alle Infos und eine detaillierte Übersicht mit den verschiedenen Modalitäten je nach Identity-Provider (in deutscher und italienischer Sprache verfügbar). So ist es auch möglich, sich den SPID mit Ihrer aktivierten Bürgerkarte (und PIN) vollkommen selbstständig online einzurichten.

2. Aktivierung des SPID bei einem Schalter der Gemeinde: Die Bürger*innen haben die Möglichkeit, den SPID bei einem Schalter in der eigenen Gemeinde zu aktivieren. Über diesen Link gelangen Sie auf die Online-Aktivierung des SPID mit LEPIDA . Suchen sie hier nach einem Schalterdienst in Ihrer Gemeinde zur Aktivierung von SPID mit dem Provider Lepida in Ihrer Gemeinde!

3. Aktivierung des SPID bei der Handeslkammer: Auch die Handelskammer Bozen hat eigene Schalter eingerichtet, um Ihnen bei der Aktivierung des SPID zu helfen.

Hilfe bei er Nutzung der Online-Dienste der Gemeinde Bozen

Die Digitalisierung ist ein komplexer Vorgang, bei dem niemand auf der Strecke bleiben soll und darf. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung von Bozen das Projekt „Digitale Pillen“ gestartet. Ziel des Projektes ist es, durch Informationsveranstaltungen die Bürger*innen bei der Nutzung der Online-Dienste zu unterstützen und damit die digitale Alphabetisierung voranzutreiben. Das Projekt richtet sich insbesondere an Senior*innen, damit sie die digitale Welt besser kennen lernen.

1. Infoveranstaltungen "Digitale Pillen"

Eine Informationsveranstaltung mit dem Titel „Digitale Identität und Online-Dienste“ findet in italienischer Sprache am 13. März 2023 im Fronza-Saal, Dalmatienstraße 30/c in Bozen, statt, in deutscher Sprache am 27. März 2023 im Kolping-Haus. Eintritt frei.

2. Info-Tage der Vereine

Auch einige Vereine bieten eine Reihe von Info-Tagen zu folgenden Themen:
- „Was ist eine E-Mail und wie funktioniert sie?
- „Wo speichere ich meine Dokumente?
- „Die digitale Identität: Spid oder elektronische Identitätskarte
- „Die Online-Dienste“. 

Termine: Verein Kaleidoskopio (22.02. – 15.03. – 05.04. – 26.04.23), OfficineVispa (01.03. – 22.03. – 12.04. – 03.05.23) und Donne Nissà (09.03. – 30.03. – 20.04. – 11.05.23). Alle Termine finden Sie hier  

3. Info-Schalter in den Bürgerzentren

In den Bürgerzentren Gries-Quirein und Europa-Neustift gibt es Infoschalter, wo Fragen rund um die Digitalisierung und die Online-Dienste beantwortet werden: in Gries immer dienstags von 08.30 bis 13.00 Uhr und im Europa-Viertel donnerstags von 14.00 bis 17.30 UhrTerminvormerkung erforderlich unter 0471 997808.

4. SWAP-Schalter der Universität Bozen

Auch die Freie Universität Bozen unterstützt die Digitalisierung der Gemeindeverwaltung Bozen: An den sogenannten SWAP-Schaltern bieten Studierende allen, die Fragen haben, Informationen an und geben Tipps.

Die SWAP-Schalter befinden sich im Fablab in der Rosministraße 9 (Dienstag und Freitag von 14.00 bis 17.30 Uhr), in der Nazario-Sauro-Straße 6 (Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14.00 bis 17.30 Uhr) und in der Mailandstraße 68 (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 14.00 bis 17.30 Uhr).

5. Info-Videos der Gemeinde Bozen: Spid, Meldeamt

Auf der Website der Stadtgemeinde Bozen werden außerdem in kurzen Videos die verschiedenen Online-Dienste erklärt, z.B. die Online-Dienste des Meldeamtes, oder wie man den Spid beantragt. Der Link zu den Videos und zum You Tube Kanal.

Weitere Infos

Die Sprache eines Landes verstehen und sprechen zu können, in dem man lebt, ist sehr wichtig. Gute Sprachkenntnisse ermöglichen es, sich im Alltag zurechtzufinden, eine Arbeit zu finden und am gesellschaftlichen Leben teil zu nehmen. Es schützt auch vor Ausbeutung und Betrug.
In Südtirol werden vor allem Deutsch und Italienisch gesprochen. Um eine Arbeit zu finden, ist es daher wichtig, beide Sprachen sprechen zu können.

In Südtirol gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Sprachen zu lernen:

- Informationen auf dem Sprachenportal
- kostenlose Deutsch- und Italienischkurse für Migranten und Migrant*innen
andere Sprach- und Weiterbildungskurse
- Die Autonome Provinz Bozen fördert das autonome Sprachenlernen durch Sprachmediatheken, die allen Interessierten offen stehen, und durch zahlreiche kostenlose Online-Ressourcen.
- Bezugspunkt für die sprachliche Integration von Minderjährigen sind die Sprachenzentren.

Welcher Sprachnachweis für welches Ansuchen?

1. Langfristige Aufenthaltsgenehmigung
Um die langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Nicht-EU Bürger*innen nachweisen, dass sie Italienisch auf dem Niveau A2 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen(GERS) beherrschen. Ansonsten müssen sie einen italienischen Sprachtest Niveau A2 bestehen. Der Test wird vom Istituto ITCAT “Delai” in Bozen abgehalten. Die Anmeldung für den Sprachtest ist online an das Regierungskommissariat für die Provinz Bozen über die Internetseite portaleservizi.dlci.interno.it zu senden.
Infos, Infos und Beispiel eines Tests

2. Integrationsvereinbarung

Bürger*innen aus Nicht-EU-Ländern müssen nachweisen, dass sie Italienisch mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen(GERS) beherrschen. Man kann auch eine Prüfung beim Institut ITCAT "Delai" in Bozen ablegen. 
Info, Anmeldung, Anmeldung

3. Italienische Staatsbürgerschaft
Um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Bürger*innen aus Nicht-EU-Ländern die Kenntnis der italienischen Sprache, mindestens Niveau B1, nachweisen oder eine spezielle Prüfung auf B1-Niveau bestehen.

All jene, die den Sprachtest A2 für die langfristige Aufenthaltsgenehmigung bestanden haben und all jene, die das Integrationsabkommen unterzeichnet haben, sind vom Nachweis des Sprachniveaus B1 befreit. Weitere Infos

Tel.: 0471 294457 (Montag bis Freitag, 10-12 Uhr) oder: 334 690 9996 Montags (10-12 Uhr) - 06 4653 9955 Mittwochs (10-12 Uhr) - 331 653 6673 Freitags (10-12 Uhr)
E-Mail: immigrazione.pref_bolzano@interno.it

Sprachschulen, die B1-Prüfungen in der Provinz Bozen organisieren: https://www.provincia.bz.it/formazione-lingue/lingue/esami-certificazioni/italiano.asp

4. Zusätzliche Föderungen des Landes
Ab 2023 müssen Nicht-EU Bürger*innen ihre mündlichen Kenntnisse in einer der Landessprachen auf dem Niveau A2 des GERS nachweisen, um auf das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld + und das Landeskindergeld Anspruch zu haben. Informationen dazu erhalten Sie hier.

 

 

Erwerbstätigkeit bildet den Grundstein eines gelungenen Integrationsprozesses, denn Arbeit sorgt durch geregeltes Einkommen für Selbstständigkeit und soziale Absicherung und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Abteilung Arbeit stellt Instrumente für die Arbeitssuche und alle Informationen über den Arbeitsmarkt in Südtirol zur Verfügung. Auf der Seite finden Sie die Kontakte der Bezirksstellen des Arbeitsamtes von Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck und Egna. Alle wichtigen Informationen zur Arbeitswelt für Menschen aus nicht-EU-Ländern sind auf einer speziell diesem Thema gewidmeten Webseite der Abteilung Arbeit zu finden.

Erwachsene und Jugendliche, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer beruflichen Spezialisierung sind, können sich an die Ausbildungs-, Studien- und Berufsberatungsstelle wenden, um eine kostenlose Berufsberatung zu erhalten.

Das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung überwacht die Lehrverträge, die Ausbildungsstandards, die Organisation der außerbetrieblichen Ausbildung und die Kurse für Berufsmeister im Handwerk, Gastgewerbe und Handel.

Die Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen bietet Informationen über die Gründung einer selbständigen Tätigkeit und die Führung eines Unternehmens.

Der Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen wird auch neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen zugesichert. EU- und Nicht-EU-Bürger können sich – im Beisein bestimmter Voraussetzungen wie z.B. die Wohnsitzbescheinigung – in den Landesgesundheitsdienst eintragen lassen. Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt beim Südtiroler Sanitätsbetrieb.

Hier gehts zu den Gesundheitssprengeln in Südtirol

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Adressen:

Sanitätsbetrieb Bozen
Sanitätsbetrieb Brixen
Sanitätsbetrieb Bruneck
Sanitätsbetrieb Meran
Personen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung können einen Antrag auf stationäre Behandlung in der Ambulanz STP des Krankenhauses Bozen stellen (STP = "straniero temporaneamente presente sul territorio": Ausländer, der sich vorübergehend auf dem Territorium aufhält):
STP-Ambulanz, ambulatoriostp.bz@sabes.it, geöffnet Montags und Donnerstags von 14.30 bis 16.30 Uhr (außer an Feiertagen).
Die Dienststelle für soziale Integration (DIS) besteht aus einem Team von Sozialarbeitern, Pädagogen und Verwaltungsangestellten, das sich um Obdachlose jeder Nationalität, unbegleitete ausländische Minderjährige, Flüchtlinge und Asylbewerber kümmert.
Die Patronate und Bezirksgemeinschaften befassen sich mit vielen anderen Aspekten des sozialen Lebens aller Menschen im Lande.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein international verbrieftes Menschenrecht. Das Recht auf Wohnen fordert eine hinreichende Verfügbarkeit von angemessenen und menschenwürdigem Wohnraum. Auch ein offener, diskriminierungsfreier und bezahlbarerer Zugang zum Immobilienmarkt sollte gewährleistet sein.

Für Nicht-EU-Bürger*innen ist es wichtig, eine geeignete Wohnung zu finden. Der Nachweis einer angemessenen Wohnung ist die Voraussetzung für die Beantragung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung.

Abteilung Wohnungsbau

Hier finden Sie Informationen zum Kauf oder Neubau von Wohnungen, zum Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge und über die Sozialbindung.

Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol (WOBI)

Das Wohnbauinstitut hat die Aufgabe, Wohnungen für einkommensschwache Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und soziale Kategorien zur Verfügung zu stellen, sowie Mittelstandswohnungen und Wohnheime für Arbeiter und Studenten zu errichten und zu vermieten.

CAS und SAI
Bei den staatlichen Programmen zur Aufnahme von Geflüchteten und Migrant*innen gibt e zum einen die CAS (Centri di accoglienza straordinaria) und  zum anderen die SAI-Programme (Sistema accoglienza e intregazione). Über die CAS-Schiene gibt es die Möglichkeit, geeignete Immobilien durch die Gemeinde zu melden. Das Regierungskommissariat beziehungsweise das Land kümmern sich dann um die Aktivierung. Die Zuweisung der Personen erfolgt über das Regierungskommissariat. Mieten sind dabei nicht vorgesehen. Bei SAI können die Gemeinden direkt auf das Programm zugreifen.
Bei SAI handelt es sich im Gegensatz zum CAS um kleinere Kapazitäten zwischen 25 und 50 Personen, beim CAS hingegen um größere Einrichtungen. Weitere Informationen zu CAS.

SAI
SAI ("Servizio accoglienza integrazione") ist ein Schutzsystem des italienischen Innenministeriums für Asylbewerber/Asylbewerberinnen und anerkannte Flüchtlinge. Ziel des SAI-Programms ist es, geflüchtete Personen darin zu unterstützen, ihre Selbständigkeit (wieder)zu erlangen. Zu diesem Zweck wird sowohl die materielle Grundversorgung (Unterkunft und Verpflegung) als auch eine Begleitung und Unterstützung bei der sozialen Eingliederung, sowie der Wohn- und Arbeitseingliederung gewährleistet. Weitere Informationen in italienischer Sprache auf der Homepage des Innenministeriums.

Seit 2018 sind im Vinschgau, im Bruggrafenamt und im Eisacktal SAI-Projekte aktiv, die von den Bezirksgemeinschaften verwaltet werden. Folgende Personen können aufgenommen werden:  Schutzberechtigte, Antragsteller auf internationalen Schutz, unbegleitete ausländische Minderjährige und Ausländer, die nach Erreichen der Volljährigkeit verwaltungsmäßig den Sozialdiensten anvertraut werden.

 

Die Familienberatungsstellen bieten Leistungen sozialpädagogischer und gesundheitlicher Natur an und sind auf die Unterstützung und Förderung von Einzelpersonen, Paaren und Familien ausgerichtet.

Auf der Web-Seite der Familienagentur finden Sie verschiedene Informationen unter anderem zu folgenden Themen:

Schließlich gibt es spezielle Projekte für Familien mit Migrationshintergrund:

Aktuelle Informationen über neue Projekte erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle für Integration.

Ziel der Koordinierungsstelle für Integration ist es, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund in Südtirol zu Hause fühlen. Dafür arbeit sie Vorschläge aus und setzt sie um. Sie arbeitet ständig mit anderen Akteuren der öffentlichen Verwaltung zusammen, die gleichzeitig wichtige Anlaufstellen für Migrant*innen sind.

Wichtige Anlaufstellen für Migrant*innen:

Quästur: zuständig für die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen.
Regierungskommissariat: zuständig für die Integrationsvereinbarung, für den Sprachtest zur Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung, für Anträge auf Staatsbürgerschaft und für Familienzusammenführungen.
Landesintegrationsbeirat: von der Landesregierung auf Vorschlag von Institutionen und Vereinen ernanntes Gremium, das die Landesregierung in Fragen der Integration berät.
Netzwerk der Landesintegrationsbeauftragten: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung, die für Fragen der Integration und Inklusion zuständig sind.
Bezirksgemeinschaften: bei der Integration vor Ort stehen sie an vorderster Front.
Landesabteilung Soziales: sie ist zuständig für Angelegenheiten, die Asylantragsteller, Asylantragstellerinnen und Flüchtlinge betreffen.
Die Gemeinden: sie bieten wie z.B. die Gemeinde Bozen Informationen und Dienstleistungen für Migrant*innen an. Hier geht's zum mehrsprachigen Ratgeber zu den Dienstleistungen in Bozen.

Bei Schwierigkeiten und Diskriminierung kann man sich an folgende Einrichtungen wenden:

Antidiskrimierungsstelle:
 sie ist eine Anlaufstelle für jene, die von Diskiminierung betroffen sind. Ihr Auftrag ist zu beraten und zu unterstützen, die Prävention und Sensibilsierung, die Vernetzung und Fortbildung.
Gleichstellungsrätin: im Falle von Diskriminierung während der Ausbildungszeit oder am Arbeitsplatz.
Volksanwaltschaft: in Bezug auf die Beziehungen zwischen Bürger*in und öffentlicher Verwaltung.
Kinder- und Jugendanwaltschaft: bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Fälle von Diskriminierung können dem UNAR -
Ufficio Nazionale Antidiscriminazione Razziale - gemeldet werden (Video)

Alle Mädchen und Jungen bis zum Alter von 16 Jahren unterliegen der Schulpflicht, unabhängig von der Regelmäßigkeit ihres Aufenthalts. Informationen über die Schulen sind bei der jeweiligen Gemeinde und bei der Schul- und Berufsberatungsstelle erhältlich, wo man eine kostenlose Orientierungsberatung erhalten kann.

Bezugspunkt für die sprachliche Integration von Minderjährigen sind die Sprachenzentren.

Die Abteilung Bildungsförderung bietet Informationen über die Anerkennung in Italien von akademischen Studientiteln und beruflichen Befähigungsnachweisen, die im Ausland erworbenen worden sind.

Jedes Jahr bündelt die Gemeinde Bozen sämtliche Ausbildungsangebote für Bürger und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund in einer praktischen Broschüre: Alphabetisierungskurse für Erwachsene, Stützkurse für Schüler, Schülerinnen, Studenten und Studentinnen, Sprach- und Informatikkurse, Initiativen für Kinder im Vorschulalter und vieles mehr.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, kostenlose Dienstleistungen für die Freizeit in Anspruch zu nehmen und den kulturellen Horizont zu erweitern.
Öffentliche Bibliotheken sind fast überall in Südtirol zu finden und bieten oft Informationen über die Aktivitäten vor Ort. Die Vertreter und die Vertreterinnen einiger öffentlichen Bibliotheken treffen sich im Netzwerk Interkulturelle Bibliotheksarbeit einmal oder zweimal jährlich, um sich zum Thema Interkulturelle Bibliotheksarbeit auszutauschen.
Jugendzentren können ein interessanter Treffpunkt für junge Menschen sein. Für die Kleinen und ihre Eltern gibt es die ELKI- und VKE-Zentren.
Die von Menschen mit Migrationshintergrund gegründeten
Vereine bieten Kurse in verschiedenen Sprachen an und organisieren kulturelle Veranstaltungen.
Einen Überblick bietet das Portal der
Weiterbildung in Südtirol.