Integrationsvereinbarung

Zusammenleben in Südtirol. Wir vereinbaren Integration.

Südtirol ist in den vergangenen Jahrzehnten sprachlich und kulturell vielfältiger geworden. Diese Vielfalt bringt Chancen, Potentiale und Herausforderungen für das gesellschaftliche #Zusammenleben in unserem Land mit sich. Das Landesgesetz zur „Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger" von 2011 stellt die Weichen für die künftige Integrationsarbeit in Südtirol. Ziel ist ein gut gelingendes Zusammenleben.

Das Landesgesetz wurde in einem von Bürgerinnen und Bürgern aktiv gestalteten Prozess ausgearbeitet und Rechte und Pflichten definiert. Es beinhaltet gesellschaftlich getragene Grundsätze und Leitziele, um das Zusammenleben in Vielfalt zu ermöglichen und legt den Rahmen für die weitere Integrationsarbeit in Südtirol fest.

Zusammenleben in Südtirol - Wir vereinbaren Integration

Integrationsleitsätze

 

Um sicherzustellen, dass Menschen mit und ohne Migrationshintergrund aktiv zur Weiterentwicklung der Südtiroler Integrationsarbeit beitragen, ist auch Ihre #Meinung gefragt.

Datenschutz-Hinweis

Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 4, Landhaus 3a, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it, PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it

Externer Auftragsverarbeiter ist die Südtiroler Informatik AG, Siemensstr. 29, 39100 Bozen.

Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: Autonome Provinz Bozen, Landhaus 1, Organisationsamt, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, 39100 Bozen; E-Mail: dsb@provinz.bz.it, PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it

Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren gespeichert, verarbeitet und genutzt, zu dessen Abwicklung sie angegeben wurden.

Die Mitteilung der Daten ist freiwillig, aber unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Interesse ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere statistische Daten festgehalten. Dazu werden Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt.

Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln.

Dauer: Die Daten werden für die Dauer des beanspruchten Dienstes oder bis zum Antrag deren Löschung seitens des Nutzers gespeichert.

Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.

Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite https://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.

Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang keine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen; diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist.

Die betroffene Person hat Einsicht in die Information über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten genommen.