Landesregierung stimmt Grundsätzen und Kriterien für Integration zu

Integrationslandesrat Achammer hat der Landesregierung heute die Integrationsvereinbarung sowie die Kriterien zur Förderung der Integration vorgestellt.

Vorstellung der Integrationsvereinbarung: Landesrat Philipp Achammer (r.) zusammen mit Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz. Foto: LPA/Ingo Dejaco

Laut ASTAT-Daten lebten Ende 2015 in Südtirol 46.454 Ausländer aus 136 verschiedenen Nationen. Wenngleich kulturelle Vielfalt in Südtirol noch nicht Normalität ist, so ist Diversität sicherlich eine Realität. Integration ist daher ein gesellschaftliches Anliegen und eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit.

"Unsere Überzeugung war es, dass ein politischer Rahmen geschaffen werden muss, damit Integration mit dem Ziel eines friedlichen Zusammenlebens gelingen kann", betonte Landesrat Philipp Achammer bei der heutigen (19. Juli) Pressekonferenz und führte an, dass es dabei insbesondere um die Umsetzung zweier Prinzipien gehe: um das Fordern und Fördern sowie um Integration durch Leistung.

Bereits mit dem Landesgesetz Nr. 12 aus dem Jahr 2011 ("Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger") wurden die Weichen für die Integrationsarbeit in Südtirol gestellt. Darauf aufbauend sind in einem mehrgliedrigen Prozess unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürgern sowie von Multiplikatoren und gesellschaftlichen Akteuren die Grundsätze, Leitlinien und Ziele in den verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet worden, die schließlich in die Integrationsvereinbarung eingeflossen sind. "Es war unser Ziel, möglichst viele auf dem Weg mitzunehmen", erklärte Achammer.

Der daraus hervorgegangene Entwurf der Integrationsvereinbarung mit dem Titel "Zusammenleben in Südtirol – Wir vereinbaren Integration" wurde vom Landesintegrationsbeirat bereits am 16. Juni dieses Jahres gutgeheißen. Dem Landesintegrationsbeirat gehören 18 Mitglieder an. Acht davon vertreten auf der Basis einer gleichwertigen Repräsentanz der verschiedenen Herkunftsländer die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger, während die weiteren Mitglieder verschiedenen Abteilungen der Landesverwaltung, den Gemeinden, den Gewerkschaftsorganisationen, den Arbeitgeberorganisationen sowie ehrenamtlichen Organisationen angehören.

Heute hat Landesrat Achammer den Mitgliedern der Landesregierung den Entwurf der Integrationsvereinbarung sowie die Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses auf Gemeindeebene vorgestellt.

Die Integrationsvereinbarung legt unter dem Motto "Integration fordern und fördern" die allgemeinen Leitlinien für die Integrationsarbeit in Südtirol fest. "Integration verpflichtet zu Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative", sagte Achammer. Der Bereich des Förderns beinhalte mehrere Aspekte, berichtete der Landesrat, insbesondere den Bereich Spracherwerb, die Anerkennung von Qualifikationen, die Partizipation und Mitsprache oder die interkulturelle Mediation. Besonders die Angebote an Sprachkursen gelte es noch auszubauen, gab Achammer zu bedenken. Was das Fordern anbelangt, so gehe es vor allem darum, Integrationsbereitschaft wertzuschätzen: "Zusatzleistungen des Landes, die über die Grundleistungen hinausgehen, sollen in Zukunft an die Integrationsbereitschaft geknüpft werden, die im wesentlichen aus dem Spracherwerb bestehen wird", teilte der Landesrat mit. Im Rahmen der heutigen Sitzung hat die Landesregierung dem Landesrat den politischen Auftrag erteilt, eine entsprechende Regelung auf juridischer Basis prüfen zu lassen und dann der Landesregierung vorzulegen.

Weiters gab er zu bedenken, dass Integration auf lokaler Ebene stattfindet und wies in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden für Gemeindereferenten hin, den die Koordinierungsstelle für Integration ausgearbeitet hat. Anschließend ging Achammer auf die Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses auf Gemeindeebene ein, die er heute ebenfalls in der Sitzung der Landesregierung vorgestellt hatte. Diese beinhalten Angaben zur Art und Verwendung von Beiträgen des Landes, zu den Beitragsbereichen, den förderbaren Vorhaben sowie zu den zulässigen Kosten. Beiträge werden an Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften vergeben, die in ihrem Einzugsgebiet Projekte und Veranstaltungen mit inklusivem Charakter, Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe der Zuwanderer am gesellschaftlichen Leben, Aktionen und Programme zur Vernetzung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften im Bereich Integration, Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung oder Aus- und Weiterbildungsangebote für Multiplikatoren im Bereich der Integration umsetzen.

Beide Dokumente haben die Mitglieder der Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung genehmigt.

 

me

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