Adoption

Es wird zwischen nationaler und internationaler Adoption unterschieden. Bei der nationalen Adoption stammt das Adoptivkind aus dem nationalen Einzugsgebiet. Von einer internationalen Adoption spricht man, wenn ein Kind aus einem anderen Land adoptiert wird. Unabhängig davon, um welche Form von Adoption es sich handelt, muss die Aufnahme eines Adoptivkindes mit seiner/ihrer ganz persönlichen Geschichte stets wohl überlegt und vorbereitet werden.

Auch nach erfolgter Adoption hat die Adoptivfamilie Anrecht auf Begleitung und Unterstützung, so z.B. bei der Aufnahme des Adoptivkindes in den Kindergarten oder die Schule.

In seiner Planungs- und Koordinierungsfunktion ist das Landesamt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion (Tel. 0471 418231-32, E-Mail: kinderjugendinklusion@provinz.bz.it) für die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Adoption auf Landesebene zuständig und arbeitet dabei eng mit den verschiedenen Partnern (Dienststelle Adoption Südtirol, Adoptionsvermittlungsstellen, Verein Südtiroler Adoptiv- und Pflegeeltern, Jugendgericht, Bildungsressorts usw.) in diesem Bereich zusammen.

Die wichtigsten Informationen und Kontakte zur Adoption in der Autonomen Provinz Bozen finden Sie in den folgenden Boxen.

"Internationaler Tag der Kinderrechte"

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