Unbegleitete ausländische Minderjährige

Im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 des D.P.C.M. Nr. 535/1999 versteht man als “sich auf dem Staatsgebiet befindlichen nicht unbegleiteten ausländischen Minderjährigen”, den Minderjährigen ohne italienische Staatsbürgerschaft oder ohne Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates, welcher sich – ohne um Asyl angesucht zu haben – aus welchem Grund auch immer ohne Beistand und Vertretung durch die Eltern oder andere für ihn aufgrund der geltenden Bestimmungen der italienischen Rechtsordnung verantwortliche Erwachsene auf dem Staatsgebiet aufhält.

Erstaufnahme

Im Zuge der Erstaufnahme sollen die primären Bedürfnisse der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die sich in der autonomen Provinz Bozen aufhalten, gesichert werden. Die Dienststelle für Soziale Integration des Betriebes für Sozialdienste Bozen kann sich in diesem Zeitraum ein genaueres Bild über die Situation des Minderjährigen verschaffen und die Möglichkeit einer Unterbringung in geeigneten Strukturen prüfen.

Die Aufnahme erfolgt im Erstaufnahmezentrum für eine maximale (in der Regel) Aufenthaltsdauer von 6 Monaten.

Zweite Interventionsebene

Nach dieser ersten Interventionsebene und nach einer ersten Vertiefung ihrer Fähigkeiten, werden die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in einer geeigneten Wohnform (Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen, familienähnliche Einrichtungen/familiäre Wohngruppen, Pflegefamilien) untergebracht, die im ganzen Land vorgesehen sind. Die Schaffung sozialer Integrationsmöglichkeiten auf dem gesamten Landesgebiet soll die Bereitschaft der einzelnen Bezirksgemeinschaften/des Betriebs für Sozialdienste Bozen zur Aufnahme und zur Integration über die Bereitstellung von bereits vorhandenen Ressourcen widerspiegeln (die Möglichkeit Fortbildungskurse zu besuchen, der Zugang zum Arbeitsmarkt über Berufsbildungsmaßnahmen usw.).

Das Ziel besteht darin, die soziale Integration der Jugendlichen wie ihre schulische Eingliederung oder die Eingliederung im Arbeitsmarkt voranzutreiben, um den Start in ein eigenständiges und unabhängiges Leben zu ermöglichen.

Kontakte

  • Landesamt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen, Tel. 0471 41 82 30-31, E-Mail: kinderjugendinklusion@provinz.bz.it
  • Dienststelle für Soziale Integration des Betriebes für Sozialdienste Bozen, Rittnerstraße 31, 39100 Bozen, Tel. 0471 94 13 54
  • Erstaufnahmezentrum - Verein „Volontarius“, Romstraße 100/E, 39100 Bozen, Tel. 0471 40 23 38, E-Mail: minori@volontarius.it
  • Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaften/des Betriebs für Sozialdienste Bozen.