Familiäre Anvertrauung von Erwachsenen

Erwachsene Personen können aufgrund bestimmter sozialer, familiärer oder gesundheitlicher Probleme und aufgrund der Einschätzung des Sozialsprengels teilzeitig oder vollzeitig an Familien oder Einzelpersonen anvertraut werden.

Somit wird die anvertraute Person nicht in eine soziale Einrichtung verwiesen, sondern wird sie in einem familiären Umfeld aufgenommen und unterstützt.

Der Pflegefamilie steht eine Vergütung vonseiten des Sprengels zu, während die anvertraute Person und deren Angehörigen müssen sich an den Kosten des Dienstes beteiligen, und zwar mit dem eventuell bezogenen Pflege- oder Begleitungsgeld und mit einer Tarifbeteiligung, welche vom Sozialsprengel aufgrund der jeweiligen wirtschaftlichen Lage auf Anfrage der Betroffenen berechnet wird.

In Ausnahmefällen kann eine Anvertrauung an Verwandte innerhalb des dritten Grades oder an Großeltern vorgenommen werden.