Andere Leistungen der finanzielle Sozialhilfe

Familien und Einzelpersonen, die über ein unzureichendes Einkommen verfügen, wird eine finanzielle Hilfe gewährt. Gleichzeitig wird auch eine Beratung und Betreuung zur Überwindung der Notsituation angeboten.

Die Finanzielle Sozialhilfe ist ein Bereich des Sozialsprengels.

Zum System der finanziellen Sozialhilfeleistungen (im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung) zählen auch: