Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Senioren

Im Rahmen der Leistung „Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten“ ist ein Beitrag für die Nebenspesen betreffend die Wohnung vorgesehen.

Rentnern mit einer Mindestrente, die 65 Jahre oder älter sind und alleine leben und deren Rentenbezüge nicht den Betrag von 9.000,00 Euro netto jährlich übersteigen und über kein größeres Vermögen außer ihrer Eigentumswohnung verfügen, kann ein erhöhter Beitrag für Wohnnebenkosten gewährt werden (z.B. Strom, Heizung, Wasser, usw.).