Aushändigung des Erhebungsbogens

Das Einstufungsteam trägt alle wichtigen Informationen zum Bedarf an Pflege und Betreuung in einen Erhebungsbogen ein (genannt V.I.T.A.).

Es besteht die Möglichkeit, eine Kopie des Erhebungsbogens zu erhalten. Der Erhebungsbogen beinhaltet eine Reihe von sensiblen Daten. Zu Schutz der pflegebedürftigen Person wird er nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrags ausgehändigt.

Die Verwendung der Vorlage „Antrag um Aushändigung des Einstufungsbogens“ ist nicht verpflichtend, es kann auch ein formloses Schreiben erstellt werden.

Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Identitätskarte der pflegebedürftigen Person (bzw. des gesetzlichen Vertreters) beizulegen.

Die pflegebedürftige Person (oder der gesetzliche Vertreter) kann auch eine andere Person zur Entgegennahme des Dokumentes beauftragen. Diese Beauftragung muss schriftlich erfolgen (sogenannte „Delega“). In diesem Fall muss auch eine Kopie der Identitätskarte der beauftragten Person beigelegt werden.

Es gibt drei Möglichkeiten, das Dokument zu erhalten:

  1. Das Dokument kann persönlich im Dienst für Pflegeeinstufung (Zimmer 448, 4. Stock) in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen abgeholt werden. Als Sekretariatsspesen sind 0,15€/Kopie zu entrichten (im Normalfall 10 Seiten = 1,50€.)
  2. Der Antrag erfolgt über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC). Der Erhebungsbogen wird dann via PEC-Mail zugestellt. Für den Bürgen entstehen keine Kosten.
  3. Sie beauftragen ein Patronat, den Antrag einzureichen und können das Dokument dann im Patronat abholen.