Beschäftigung und Freiwilligenarbeit
Freiwillige Tätigkeit von Asylbewerbern zum Wohle der Allgemeinheit
Personen, die in Italien bzw. Südtirol einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, sind gemeinnützige Tätigkeit und freiwillige Arbeitseinsätze von Anfang an erlaubt. Gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Gemeinden, den betreuenden Organisationen und den Vereinen vor Ort, soll und kann nach Möglichkeiten für solche gemeinnützige Tätigkeiten gesucht werden.
- Einvernehmensprotokoll
- Ergänzung zum Einvernehmensprotokoll nach Art. 7
- Rundschreiben des Staates „Ministero dell’Interno“ (nur auf it.)
- Erklärung „Patto di Volontariato“ (nur auf it.)
- Beispiel Meldung Tätigkeiten Gemeinde
- Liste Freiwilligentätigkeiten
- Rundschreiben INAIL 11. April 2016, Nr. 15 (nur auf it.)
- Rundschreiben INAIL 27. März 2015, Nr. 45 (nur auf it.)
Asylbewerber und Arbeit
Finden Sie Antworten zu den Fragen:
- Arbeitserlaubnis für Asylbewerber
- Unentgeltliche Freiwilligenarbeit zum Wohle der Allgemeinheit
- Praktikumsmöglichkeiten für Asylbewerber
im Informationsblatt „Asylbewerber & Arbeit - Allgemeine Informationen“ - Akt. Oktober 2019 (das Blatt ist auf Anfrage in der Abteilung Arbeit auch in Englischer Sprache erhältlich).