Beschäftigung und Freiwilligenarbeit

Freiwillige Tätigkeit von Asylbewerbern zum Wohle der Allgemeinheit

Personen, die in Italien bzw. Südtirol einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, sind gemeinnützige Tätigkeit und freiwillige Arbeitseinsätze von Anfang an erlaubt. Gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Gemeinden, den betreuenden Organisationen und den Vereinen vor Ort, soll und kann nach Möglichkeiten für solche gemeinnützige Tätigkeiten gesucht werden.

Asylbewerber und Arbeit

Finden Sie Antworten zu den Fragen:

  • Arbeitserlaubnis für Asylbewerber
  • Unentgeltliche Freiwilligenarbeit zum Wohle der Allgemeinheit
  • Praktikumsmöglichkeiten für Asylbewerber

im Informationsblatt „Asylbewerber & Arbeit - Allgemeine Informationen“ - Akt. Oktober 2019 (das Blatt ist auf Anfrage in der Abteilung Arbeit auch in Englischer Sprache erhältlich).