Hauptinhalt
- Inhalt
Kraftfahrzeugsteuer
Einzahlung KFZ-Steuer Online
Mitteilung der Fälligkeit (ACI)
Melden Sie sich an, damit Ihnen die Fälligkeit der KFZ-Steuer mittels Mail oder SMS mitgeteilt wird. Falls Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen, wird Ihnen das Erinnerungsschreiben mittels Post nicht mehr geschickt.
Neuheit
Tarife
Die Tarife des Jahres 2011 bleiben auch im Jahr 2012 gültig.
Teilrückerstattung
Ab 2012 ist es möglich im Fall von Abmeldung des Fahrzeugs wegen Veschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder von Besitzverlust wegen Diebstahls, die sich ab 1.1.2012 ereignet haben und im öffentlichen Kraftfahrzeugregister (P.R.A.) angemerkt wurden, die Rückerstattung des Betrages betreffend die nicht genossenen Monate, zu beantragen. Die vollen restlichen Monate bis zur Fälligkeit der Steuer müssen mindestens vier sein. Siehe auch die Sektion "Was tun wenn – eine Rückerstattung beantragt werden soll".
Kfz-Steuer über Bank bezahlen: mit Internet-Banking und/oder Bankschalter/Bancomatschalter
Das Bezahlen der Kraftfahrzeugsteuer ist auch mittels aktivierter Bankschalter/Bancomatschalter und Internet-Banking möglich.
Seit Ende 2011 sind weitere Banken aktiviert worden. Um die Liste der vertragsgebundenen Banken zu kennen, in der Sektion „Wo können Sie zahlen - Aktivierte Banken“ nachsehen.
Selbstsanktionierung
ACHTUNG! Mit Gesetzesdekret Nr. 98 vom 06.07.2011, umgewandelt in Gesetz Nr. 111 vom 15.07.2011, wurde ab 6. Juli 2011 eine andere Art von Selbstsanktionierung eingeführt, genannt “schnell” oder “sprint”, welche in folgender Anwendung besteht: eine weiters reduzierte Strafe von 0,2% für jeden Tag der Verspätung, wenn die Einzahlung innerhalb von 14 Tagen ab der Fälligkeit des Zahlungstermins geregelt wird, zuzüglich der gesetzlichen täglichen Zinsen.
Wann müssen Sie zahlen?
Die Zahlung der Landes-Kraftfahrzeugsteuer ist in der Regel im Monat nach dem jeweils abgelaufenen Besteuerungszeitraum fällig.
Beispiel: Endet der Besteuerungszeitraum im Dezember (Fälligkeit der letzten KFZ-Steuer), dann ist die Folgesteuer innerhalb Ende Januar zu zahlen.
| Fälligkeit der letzten KFZ-Steuer | Zahlung durchzuführen | |
|---|---|---|
| Dezember 2011 | vom 1. Januar 2012 | bis 31. Januar 2012 |
| Januar 2012 | vom 1. Februar 2012 | bis 29. Februar 2012 |
|
April 2012 |
vom 1. Mai 2012 | bis 31. Mai 2012 |
| Mai 2012 | vom 1. Juni 2012 | bis 30. Juni 2012 |
| Juli 2012 | vom 1. August 2012 | bis 31. August 2012 |
| August 2012 | vom 1. September 2012 | bis 30. September 2012 |
| September 2012 | vom 1. Oktober 2012 | bis 31. Oktober 2012 |
Wieviel müssen Sie zahlen?
- Kraftfahrzeuge
- Krafträder
- Kraftfahrzeuge zur Sachbeförderung
- Zusätzliche Besteuerung für die Anhängerlast (Kraftfahrzeuge zur Güterbeforderung)
- Über 20 Jahre alte Kraftfahrzeuge
- Ermäßigungen
Wo können Sie zahlen...
Zusätzliche Kosten für jede Einzahlung:
- beim ACI € 1,87 (bei den ACI-Geschäftsstellen ist ein BANCOMAT in Betrieb)
- bei der Post € 1,10
- in den Tabaktrafiken € 1,87
- bei den Agenturen für Autoangelegenheiten € 1,87
- aktivierte Bancomat-Schalter (ATM) - Internet Banking - Bankschalter (aktivierte Bankinstituten) € 1,87
- online mit Kreditkarte € 1,87 + 1,2% der Kfz-Steuer
Was tun wenn...
- eine Rückstattung beantragt werden soll?
- bei der Zahlung der Kfz-Steuer ein Fehler gemacht worden ist?
- die Quittung der erfolgten Zahlung der Kfz-Steuer verloren oder gestohlen wurde?
- die KFZ-Steuer nicht rechtzeitig bezahlt worden ist (Zahlungsverzug)?
- man zu wenig bezahlt hat (ungenügende Zahlung - Nachzahlung)?
Steuerbefreiungen
Es besteht die Möglichkeit, die Formulare im PDF-Format herunterzuladen.
Siehe Formulare
- Steuerbefreiung für Kleinmotorräder
- Steuerbefreiung für Anhänger für besondere Nutzung
- Befreiung für Personen mit Behinderung
- Übergabe oder Abtretung an Wiederverkäufer (Autohändler)
- Wiederverkäufer
- Befreiungen für GPL/Methan betriebene Fahrzeuge
- Befreiungen für Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die mit Hybridenantrieb Elektro/Verbrennungsmotor oder mit Wasserstoffantrieb ausgerüstet sind
- Befreiung für Fahrzeuge, die auf den Namen eines ONLUS-Vereines lauten
Wer erteilt Auskunft?
Telefon: 199.72.72.72 *
Fax: 199.12.15.15 *
E-Mail: infobollo@bolzano.aci.it
ACI - Landesbüro
Duca d’Aosta-Str. 59/a
39100 Bozen
Tel. 0471 271075 – 271001
ACI - Außenstellen in:
Bozen, Brixen, Klausen, Leifers, Meran, Neumarkt.
* Kosten des Telefongespräches: Festnetz Tarif € 0,0624 bei jeder Antwort + € 0,1437 inkl. MwSt. pro Minute bei der Antwort des Angestellten – Mobiles Funknetz: die Kosten sind von der Mobilnetzgesellschaft festgesetzt.