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Kraftfahrzeugsteuer

Einzahlung KFZ-Steuer Online

Mitteilung der Fälligkeit (ACI)

Melden Sie sich an, damit Ihnen die Fälligkeit der KFZ-Steuer mittels Mail oder SMS mitgeteilt wird. Falls Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen, wird Ihnen das Erinnerungsschreiben mittels Post nicht mehr geschickt.

Neuheit

Tarife

Die Tarife des Jahres 2011 bleiben auch im Jahr 2012 gültig. 

Teilrückerstattung

Ab 2012 ist es möglich im Fall von Abmeldung des Fahrzeugs wegen Veschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder von Besitzverlust wegen Diebstahls, die sich ab 1.1.2012 ereignet haben und im öffentlichen Kraftfahrzeugregister (P.R.A.) angemerkt wurden, die Rückerstattung des Betrages betreffend die nicht genossenen Monate, zu beantragen. Die vollen restlichen Monate bis zur Fälligkeit der Steuer müssen mindestens vier sein. Siehe auch die Sektion "Was tun wenn – eine Rückerstattung beantragt werden soll".

Kfz-Steuer über Bank bezahlen: mit Internet-Banking und/oder Bankschalter/Bancomatschalter

Das Bezahlen der Kraftfahrzeugsteuer ist auch mittels aktivierter Bankschalter/Bancomatschalter und Internet-Banking möglich.
Seit Ende 2011 sind weitere Banken  aktiviert worden. Um die Liste der vertragsgebundenen Banken zu kennen, in der Sektion „Wo können Sie zahlen - Aktivierte Banken“ nachsehen.

Selbstsanktionierung

ACHTUNG! Mit Gesetzesdekret  Nr. 98 vom 06.07.2011, umgewandelt in Gesetz Nr. 111 vom 15.07.2011, wurde ab 6. Juli 2011 eine andere Art von Selbstsanktionierung eingeführt, genannt “schnell” oder “sprint”,  welche in folgender Anwendung besteht: eine weiters reduzierte Strafe von 0,2% für jeden Tag der Verspätung, wenn die Einzahlung innerhalb von 14 Tagen ab der Fälligkeit des Zahlungstermins geregelt wird, zuzüglich der gesetzlichen täglichen Zinsen.

Wann müssen Sie zahlen?

Die Zahlung der Landes-Kraftfahrzeugsteuer ist in der Regel im Monat nach dem jeweils abgelaufenen Besteuerungszeitraum fällig.
Beispiel: Endet der Besteuerungszeitraum im Dezember (Fälligkeit der letzten KFZ-Steuer), dann ist die Folgesteuer innerhalb Ende Januar zu zahlen.

Zahlungstermine der Kraftfahrzeugsteuer für das Steuerjahr 2012
Fälligkeit der letzten KFZ-Steuer Zahlung durchzuführen
Dezember 2011 vom 1. Januar 2012 bis 31. Januar 2012
Januar 2012 vom 1. Februar 2012 bis 29. Februar 2012

April 2012

vom 1. Mai 2012 bis 31. Mai 2012
Mai 2012 vom 1. Juni 2012 bis 30. Juni 2012
Juli 2012 vom 1. August 2012 bis 31. August 2012
August 2012 vom 1. September 2012 bis 30. September 2012
September 2012 vom 1. Oktober 2012 bis 31. Oktober 2012

Wieviel müssen Sie zahlen?

Wo können Sie zahlen...

Zusätzliche Kosten für jede Einzahlung:

  • beim ACI € 1,87 (bei den ACI-Geschäftsstellen ist ein BANCOMAT in Betrieb)
  • bei der Post € 1,10
  • in den Tabaktrafiken € 1,87
  • bei den Agenturen für Autoangelegenheiten € 1,87
  • aktivierte Bancomat-Schalter (ATM) - Internet Banking - Bankschalter (aktivierte Bankinstituten) € 1,87
  • online mit Kreditkarte € 1,87 + 1,2% der Kfz-Steuer

Was tun wenn...

Steuerbefreiungen

Es besteht die Möglichkeit, die Formulare im PDF-Format herunterzuladen.
Siehe Formulare

Wer erteilt Auskunft?

Telefon: 199.72.72.72 *
Fax: 199.12.15.15 *
E-Mail: infobollo@bolzano.aci.it

ACI - Landesbüro

Duca d’Aosta-Str. 59/a
39100 Bozen
Tel. 0471 271075 – 271001

ACI - Außenstellen in:

Bozen, Brixen, Klausen, Leifers, Meran, Neumarkt.

* Kosten des Telefongespräches: Festnetz Tarif  € 0,0624 bei jeder Antwort + € 0,1437 inkl. MwSt. pro Minute bei der Antwort des Angestellten – Mobiles Funknetz: die Kosten sind von der Mobilnetzgesellschaft festgesetzt.