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Kraftfahrzeugsteuer
Einzahlung KFZ-Steuer Online
Mitteilung der Fälligkeit (ACI)
Melden Sie sich an, damit Ihnen die Fälligkeit der KFZ-Steuer mittels Mail oder SMS mitgeteilt wird. Falls Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen, wird Ihnen das Erinnerungsschreiben mittels Post nicht mehr geschickt.
Neuheit 2010
Tarife 2010
Die Tarife des Jahres 2009 bleiben auch im Jahr 2010 gültig.
Kfz-Steuer über Bank bezahlen: mit Internetbanking und Bancomat
Das Bezahlen der Kraftfahrzeugsteuer kann nun rund um die Uhr mittels Bancomat und Internet-Banking bei den Südtiroler Banken Raiffeisen, Sparkasse und Volksbank erfolgen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei beiden Einzahlungsmodi 1,55 Euro. Welche Banken welchen Dienst für das Bezahlen der Kfz-Steuer anbieten, erfährt man auf der Homepage von Raiffeisen (http://www.raiffeisen.it/), Sparkasse (http://www.sparkasse.it/) und Volksbank (http://www.volksbank.it/).
Wann müssen Sie zahlen?
Die Zahlung der Landes-Kraftfahrzeugsteuer ist in der Regel im Monat nach dem jeweils abgelaufenen Besteuerungszeitraum fällig.
Beispiel: Endet der Besteuerungszeitraum im Dezember, dann ist die Folgesteuer binnen Ende Januar zu entrichten.
| Fälligkeit der KFZ-Steuer | vom | bis |
|---|---|---|
| Dezember 2009 | vom 1. Januar | bis 1. Februar 2010 |
| Januar 2010 | vom 1. Februar | bis 1. März 2010 |
|
April 2010 |
vom 1. Mai | bis 31. Mai 2010 |
| Mai 2010 | vom 1. Juni | bis 30. Juni 2010 |
| Juli 2010 | vom 1. August | bis 31. August 2010 |
| August 2010 | vom 1. September | bis 30. September 2010 |
| September 2010 | vom 1. Oktober | bis 2. November 2010 |
Wieviel müssen Sie zahlen?
- Kraftfahrzeuge
- Krafträder
- Kraftfahrzeuge zur Sachbeförderung
- Zusätzliche Besteuerung für die Anhängerlast (Kraftfahrzeuge zur Güterbeforderung)
- Über 20 Jahre alte Kraftfahrzeuge
- Ermäßigungen
Wo können Sie zahlen...
Zusätzliche Kosten für jede Einzahlung:
- beim ACI € 1,55 (bei den ACI-Geschäftsstellen ist ein BANCOMAT in Betrieb)
- bei der Post € 1,10
- in den Tabaktrafiken € 1,55
- bei den Agenturen für Autoangelegenheiten € 1,55
- online (Internet – Telefon) € 1,55 + 1,2% der Kfz-Steuer
- aktivierte Bancomat-Schalter (ATM) - Internet Banking - Bankschalter (aktivierte Bankinstituten) € 1,55
Was tun wenn...
- eine Rückstattung beantragt werden soll?
- bei der Zahlung der Kfz-Steuer ein Fehler gemacht worden ist?
- die Quittung der erfolgten Zahlung der Kfz-Steuer verloren oder gestohlen wurde?
- die KFZ-Steuer nicht rechtzeitig bezahlt worden ist (Zahlungsverzug)?
- man zu wenig bezahlt hat (ungenügende Zahlung - Nachzahlung)?
Steuerbefreiungen
Es besteht die Möglichkeit, die Formulare im PDF-Format herunterzuladen.
Siehe Formulare
- Steuerbefreiung für Kleinmotorräder
- Steuerbefreiung für Anhänger für besondere Nutzung
- Befreiung für Personen mit Behinderung
- Übergabe oder Abtretung an Wiederverkäufer (Autohändler)
- Wiederverkäufer
- Befreiungen für GPL/Methan betriebene Fahrzeuge
- Fahrzeuge, die mit Hybridenantrieb Elektro/Verbrennungsmotor oder mit Wasserstoffantrieb ausgerüstet sind
- Befreiung für Fahrzeuge, die auf den Namen eines ONLUS-Vereines lauten
Wie erteilt Auskunft?
Telefon: 199.72.72.72 *
Fax: 199.12.15.15 *
E-Mail: infobollo@bolzano.aci.it
ACI - Landesbüro
Duca d’Aosta-Str. 51
39100 Bozen
Tel. 0471 271075 – 271001
ACI - Außenstellen in:
Bozen, Brixen, Klausen, Leifers, Meran, Neumarkt.
* Kosten des Telefongespräches: Festnetz Tarif € 0,619 bei jeder Antwort + € 0,1426 inkl. MwSt. pro Minute bei der Antwort des Angestellten – Mobiles Funknetz: die Kosten sind von der Mobilnetzgesellschaft festgesetzt.