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Befreiungen für GPL/Methan betriebene Fahrzeuge
Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz Nr. 12 vom 28. Juli 2003, das am 6. August 2003 in Kraft getreten ist, die Befreiung von der KFZ-Steuer für die Kraftfahrzeuge, die mit einer Gasanlage zur alternativen Versorgung mit GPL oder Methangas (sowohl ausschließliche als auch gemischte Versorgung) ausgerüstet sind, verfügt.
Die Befreiung betrifft die ersten drei Jahreszeiträume der KFZ-Steuer und zwar für:
- Kraftfahrzeuge, die ab dem 6. August 2003 zugelassen wurden, und ab der Zulassung mit GPL- oder Methanantrieb ausgestattet sind. Die Befreiung gilt ab dem Zulassungsdatum für die ersten 36 Monate.
- ab dem 6. August 2003 angepasste Kraftfahrzeuge. Die Befreiung gilt ab dem Anpassungsdatum, wobei jedoch die Prüfung der GPL- oder Methananlage verpflichtend ist, für die drei auf das Anpassungsdatum folgenden Jahressteuerzeiträume. Der Einbau der Anlage muss innerhalb der Steuerfälligkeit stattfinden, damit der Fahrzeugbesitzer schon ab dem nächsten Steuerzeitraum befreit ist. Falls der Einbau im Zahlungsmonat der Steuer stattfindet, ist die Zahlung für den laufenden Steuerzeitraum geschuldet und die Zahlungsbefreiung gilt ab dem nachfolgenden Steuerzeitraum.
Die Befreiung gilt ausschließlich für Kraftfahrzeuge, deren Eigentümer in Südtirol ihren Wohnsitz haben. Wird das Fahrzeug an eine andere in Südtirol ansässige Person verkauft, verfällt die dreijährige Befreiung nicht, sondern folgt dem Fahrzeug. Sollte der Verkauf an eine nicht in Südtirol ansässige Person durchgeführt werden, verfällt die Befreiung ab dem Monat, in welchem der Besitzwechsel stattfindet.
Nur die PKWs und Kraftfahrzeuge zum gemischten Transport von Personen und Waren, welche ausschließlich mit GPL oder Methangas angetrieben werden, bezahlen nach Ablauf des von der Autonomen Provinz Bozen anerkannten Befreiungszeitraumes ein Viertel der für mit Benzin betriebene Fahrzeuge vorgesehenen KFZ-Steuer.
Achtung! Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen das Vorhandensein und die Ordnungsmäßigkeit der Gasanlage aus dem Kraftfahrzeugschein hervorgehen.