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Steuerbefreiungen für Wiederverkäufer (siehe Ges. Nr. 53 vom 28. Februar 1983)

Die Listen, die Gebrauchtwagenhändler in regelmäßigen Abständen erstellen müssen, um eine Aussetzung der Kfz-Steuerpflicht zu erwirken, sind an die ACI-Niederlassungen zu übermitteln.

Die Bearbeitungsgebühr von 1,55 € pro angeführtem Fahrzeug ist unter Angabe des Überweisungsgrundes "Festsetzungskodex 112 – Feste Gebühr Kfz-Steuern" zu Gunsten des Landesschatzmeisters auf das Postscheckkonto Nr. 273391 als einmalige Zahlung zu überweisen, mit Angabe des betreffenden Viermonatszeitraumes und Bezugsjahres.

Diese Kfz-Steuergebühr ist ausschließlich für übernommene Kraftfahrzeuge zu entrichten.

Auf der Website des italienischen Finanzministeriums steht für Autohändler das Programm "Rivendi" für die elektronische Datenübertragung kostenlos zum Download bereit: http://www1.agenziaentrate.it/software/2002/rivendi/index.htm