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Krafträder
Die Tarife 2012 für die Bezahlung der KFZ-Steuer obgenannter Fahrzeuge können mit einem Mouseclick auf nachfolgenden Link heruntergeladen werden.
Beispiel:
- Bei einem Kraftrad mit 20 KW („Euro 2 Klasse“) errechnet sich der Jahresbetrag wie folgt:
18,90 €. + (20 KW x 0,90 €.)
Der zu entrichtende Betrag beläuft sich daher auf 36,90 €. ( 18,90 €. + 18,00 €.)
Verwaltungsmäßige Sperre (Art. 86 des D.P.R. vom 29. September 1973, Nr. 602)
Ab Januar 2011 setzt die, vom Einhebungsbeauftragten (z. B. Equitalia AG) angeordnete verwaltungsmäßige Sperre eines Fahrzeuges, die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer nicht mehr aus (Art. 8 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, eingeführt mit Landesgesetz vom 23. Dezember 2010, Nr. 15).
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