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Was tun wenn man zu wenig bezahlt hat (ungenügende Zahlung - Nachzahlung)?

Nachzahlungen können bei jeder ermächtigten Einzugsstelle (ACI, Postämter, Agenturen für Kfz-Angelegenheiten) getätigt werden. Zuzüglich zur Differenz sind die entsprechende Verzugsgebühr sowie die vorgesehenen Zinsen laut Punkt "Zahlungsverzug" zu entrichten.