Landesbeirat der Schüler und Schülerinnen

Das Landesgesetz Nr. 20/1995 sieht für das Bildungssystem jeder Sprachgruppe die Errichtung des Landesbeirats der Schülerinnen und Schüler vor. Er ist ein beratendes Gremium der Südtiroler Landesverwaltung in schulischen Angelegenheiten, wird demokratisch gewählt und vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler. Aus jedem Schülerrat der Oberschulen werden zwei Schülervertreterinnen oder Schülervertreter in den Landesbeirat gewählt.

Amtsdauer

Der Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit. Die einzelnen Mitglieder sind für drei Schuljahre ab dem Zeitpunkt der Ernennung mit Dekret der Bildungs- und Kulturdirektorin/des Bildungs- und Kulturdirektors im Amt. Das Mandat der Delegierten verfällt vorzeitig, wenn der Schüler oder die Schülerin die Oberschule nicht mehr besucht oder an eine andere Oberschule wechselt.

Zuständigkeiten

Der Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, Vorschläge zur Verbesserung der verschiedenen Aspekte des Schulbetriebes zu unterbreiten. Die Vorschläge werden je nach Zuständigkeit den Gebietskörperschaften oder den Ämtern der Landesverwaltung übermittelt.

Der Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler

  • nimmt Stellung zu bildungspolitischen Fragen, die vor allem die Schülerinnen und Schüler betreffen,
  • fördert die Zusammenarbeit der Oberschulen,
  • fördert die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen,
  • bringt Probleme zur Sprache, erarbeitet Lösungsvorschläge und stellt diese der Öffentlichkeit vor,
  • unterstützt Initiativen von und für Oberschülerinnen und Oberschüler.