Hauptinhalt
Beiträge
Alpungsprämie
Diese Prämie soll eine umweltgerechte Bewirtschaftung der Almen unterstützen und Ansporn für die Erhaltung der Almen als Lebens- und Wirtschaftsraum sein.
Förderung der Almwirtschaft
Förderung für den Neubau und Sanierung von Almwegen, von Almgebäuden (Almhütte und Stall), von Wasserleitungen und Almweideverbesserungen
Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfe
Für die Beseitigung von Schäden, die durch Unwetter, Überschwemmungen, Lawinen und Vermurungen an Infrastrukturen mit vorwiegend land- und forstwirtschaftlichem Charakter entstanden sind kann Beitrag beansprucht werden.
Förderung des ländlichen Wegenetzes (Höfezufahrten)
Das „ländliches Wegenetz“ wird von der Abteilung Forstwirtschaft ajour gehalten.
Für die ordentliche Instandhaltung (Schneeräumung, Mähen usw. ) des „ländlichen Wegenetzes“ beziehen die Gemeinden jährlich einen Beitrag im Sinne des L.G. Nr. 50/88.
Förderung über den neuen „ländlichen Entwicklungsplan“
Fördermaßnahmen für Alpungsprämie, Beihilfen für nichtproduktive Investitionen, Beiträge für Durchforstungen und für den Ankauf von Seilwinden und Seilbringungsanlagen
Förderung Trink- und Löschwasserleitungen
Förderung für den Neubau und die Sanierung von Trink- und Löschwasserleitungen
Beiträge für die Kennzeichnung von privaten Seilbahnen als Luftfahrthindernis
Für die vorgeschriebene Kennzeichnung von privaten Seilbahnen als Luftfahrthindernis, und zwar für jene Teile der Seilbahnanlage, welche den festgelegten Bodenabstand überschreiten kann ein Beitrag beansprucht werden.
Beiträge für Ausarbeitung von Behandlungsplänen der Wald- und Weidegüter
Erstellung und Überarbeitung der Waldbehandlungspläne und der Weidenutzungspläne
Rückvergütung für Ausgaben bei Waldbrandeinsatz
Für Materialverluste, Verpflegungs- sowie Betriebskosten bei der Waldbrandbekämpfung kann um eine Rückvergütung angesucht werden.
Beiträge für Aus- und Weiterbildung
Für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Forstwirtschaft und Umwelt kann ein Beitrag beansprucht werden.