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Förderung über den neuen „ländlichen Entwicklungsplan“
Im neuen „ländlichen Entwicklungsplan“ sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen:
- Maßnahme 214/6 - Alpungsprämie - Agrarumweltmaßnahme
- Maßnahme 1.2.2: Beiträge für den Ankauf von forstlichen Maschinen und Geräten
- Maßnahme 1.2.2: Beiträge für Durchforstungen - Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
Antragsteller:
Physische Personen (einzelne landwirtschaftliche Unternehmer und Gesellschaften, welche im „Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer“ und in der Handelskammer eingetragen sind)
Juridische Personen (Gemeinden und Körperschaften, welche im „Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer“ und in der Handelskammer eingetragen sind)
Antragsteller:
Antragsteller Holzschlägerungsunternehmen, die im „Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer“ und in der Handelskammer eingetragen sind (nur Kleinstunternehmen mit bis max. 10 Beschäftigte und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €)