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Berufsbild Förster/Försterin

Das in das Berufsbild Förster/Försterin eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen eines einfachen Amtsträgers der Sicherheitspolizei und eines höheren Amtsträgers der Gerichtspolizei aus.

Dieses Personal erhebt im Rahmen der institutionellen Aufgaben und in Zusammenarbeit mit den Ranghöheren die vorgesehenen Vorschriften und wickelt entsprechende Verfahren ab, wobei für die eigene Initiative ein dem jeweiligen Rang entsprechender Ermessensspielraum besteht.
Es übernimmt dabei auch die Koordinierung von rangniedrigeren Bediensteten oder die Leitung von kleinen operativen Einheiten und vertritt den Vorgesetzten bei Abwesenheit oder Verhinderung. Es verrichtet auch die mit der Erledigung der eigenen Aufgaben verbundenen zusätzlichen Tätigkeiten, wobei auch Geräte und komplexe Systeme verwendet werden. Dieses Personal ist entsprechend seiner beruflichen Erfahrung auch in der Ausbildung tätig.

Zugangsvorausetzungen

Zugangsvoraussetzungen: 

  • italienische Staatsbürgerschaft; 
  • Alter zwischen 18 und 50 Jahren (unter Ausschluss jeglicher Anhebung der Altersgrenze);
  • Genuss der politischen Rechte;
  • Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Gebirge. Die Eignung wird von einer eigenen Ärztekommission ausschließlich für Bewerber festgestellt, welche nicht bereits dem Landesforstkorps angehören;
  • sich nicht weigern, Waffen zu tragen, und zwar auch nicht unter Berufung auf Gewissensgründe;
  • (für männliche Bewerber) reguläre Position hinsichtlich der Musterungs- und Militärdienstpflicht; 
  • Reifezeugnis einer technischen Oberschule für Landwirtschaft oder für Bewerber, welche bereits der Landesverwaltung angehören (interne Bewerber): effektives Dienstalter von mindestens 4 Jahren als Forstwache oder für Bewerber, welche der Landesverwaltung oder den Körperschaften des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags angehören: Zugehörigkeit zu einem Berufsbild der 6. Funktionsebene, sofern der Bewerber bei der Aufnahme die Zugangsvoraussetzungen besessen hat;
  • für die Besetzung der Dienststellen für Jagd- und Fischereiaufsicht ist der Besitz des Fischerscheines und des Jagdgewehrscheines erforderlich;
  • Abschluss eines theoretisch-praktischen Ausbildungskurses von nicht weniger als drei Monaten über die Fachbereiche, welche die Aufgaben des Landesforstkorps betreffen;
  • Besitz des mit dem Reifezeugnis verbundenen Zweisprachigkeitsnachweises (B); wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.

Prüfungen der Vorauswahl

Die Vorauswahl für die Zulassung zum Berufsausbildungskurs umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung sowie eine ärztliche Untersuchung.

Gegenstand der Prüfungen der Vorauswahl sind:

die von der Abteilung 32 – Forstwirtschaft den Bewerbern zur Verfügung gestellten Lernziele des Ausbildungskurses für das Berufsbild Forstwache, unter besonderer Berücksichtigung ihrer Umsetzung in der Praxis.

Bei der mündlichen Prüfung wird außer der fachlichen auch die persönliche Eignung des Bewerbers ermittelt, und zwar anhand eines strukturierten Fragebogens, der von der Prüfungskommission ausgearbeitet wird.

Am Ende des Berufsausbildungskurses werden die Bewerber einer Abschlussprüfung unterzogen, welche aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht. Es wird aus den Fächern geprüft, die Gegenstand des Ausbildungskurses sind.

Alle Prüfungen gelten als bestanden, wenn die Mindestnote von sechs Zehnteln (6/10) erzielt wird.

Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer die vorausgehende schriftliche Prüfung bestanden hat.


Ränge im Berufsbild

Das Personal bekleidet im Rahmen dieses Berufsbildes folgende Ränge:

  • Försterstellvertreter: Anfangsrang;
  • Förster: nach sechs Jahren effektiven Dienst als Försterstellvertreter;
  • Oberförster: nach acht Jahren effektiven Dienst als Förster.

Vertikale Mobilität

Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Forstinspektor/Forstinspektor, Umwelt- und Hygieneinspektor/inspektorin, Arbeitsinspektor/Arbeitsinspektorin. Nach acht Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder technischer Inspektor/technische Inspektorin, Organisationsinspektor/ Organisationsinspektorin.