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Zielsetzung

.Die Abkürzung CITES steht für „Convention on international trades in endangered species of fauna and flora“, zu Deutsch „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“. Es wurde am 03. März 1973 in Washington unterzeichnet, was die heute oft gebrauchte Bezeichnung „Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)“ erklärt, und ist nach dem Beitritt der ersten 10 Staaten mit dem 1. Juli 1975 in Kraft getreten; bis heute sind 169 Staaten dem WA beigetreten.

Grund für das Zustandekommen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens war der beträchtliche Rückgang vieler Pflanzen- und Tierarten infolge kommerzieller und ökonomischer Interessen. Im Wissen über den kulturellen, wissenschaftlichen, ästhetischen aber auch ökonomischen Wert vieler Arten verweist das Abkommen auf die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit, um die Gefahr ihrer Ausbeutung zu unterbinden.
Als Beispiel aus der Vergangenheit ist die rücksichtslose Verfolgung von Elefanten zu nennen, welche infolge des florierenden Elfenbeinhandels nahezu völlig ausgerottet wurden.
Die durch das Übereinkommen geschützten Tier- und Pflanzenarten sind in drei Anhängen aufgelistet (Appendix I-III). Entsprechend ihrer Gefährdung sind sämtliche Arten einer der drei Schutzkategorien zugeordnet.

Die Vertragsstaatenkonferenz ist das oberste beschließende Organ; sie findet alle zwei Jahre statt. An ihr nehmen alle CITES- Mitgliedstaaten teil. Sie beschäftigt sich in erster Linie mit der Umsetzung der Konvention und mit den Abänderungen der Anhänge samt ihren Verzeichnissen über die geschützten Arten (neue Arten können dazukommen).
Die einzelnen Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Konventionsbestimmungen einzuhalten. Unter anderem gewährleisten sie Strafbestimmungen für den unerlaubten Handel und das illegale Halten geschützter Arten, sowie die Beschlagnahme dieser Tiere und Pflanzen. Die Mitgliedstaaten sind ferner verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Konvention und Änderungsvorschläge der Anhänge vorzubringen.

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.cites.org