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Notwendige Dokumente für den Ex- und Import

Import
Will man Individuen von Arten, die in einem der Anhänge A, B, C oder D des Washingtoner Artenschutzübereinkommens enthalten sind, von Ländern außerhalb der .EU nach Italien importieren, bedarf es in jedem Fall eines CITES- Dokuments des Herkunftlandes. Für die Einfuhr von Individuen der Anhänge A, B, C bedarf es weiters eines Zertifikates über den regulären Import, das vom „Ministero per le attivita produttive“ ausgestellt wird.
Für die Einfuhr von Arten des Anhanges D genügt das CITES-Dokument des Herkunftslandes und die Unterzeichnung einer Einfuhrbestätigung durch den Einreisenden. Diese Bestätigung ist in der gesamten Europäischen Union gültig.

Transport innerhalb der Europäischen Union
Für den Transport von Arten, die in den Anhängen des WA angeführt sind, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bedarf es keines CITES- Dokumentes.

Export
Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge A, B, oder C in Nicht-EU Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung vom „Ministero per le attivita produttive“ notwendig.
Für Arten des Anhanges D ist keinerlei CITES Dokument vorgeschrieben.

Bei einer Wiederausfuhr von importierten geschützten Arten (oder Teilen davon) in Staaten außerhalb der EU wird eine Bescheinigung der Wiederausfuhr benötigt, welche vom Staatsforstkorps und vom Forstkorps der Regionen oder der Autonomen Provinzen ausgestellt werden kann.

Die Ansuchen um Ausstellung von CITES- Dokumenten müssen beim „Ministero per le attivita produttive“ eingereicht werden, was in der Provinz Bozen über das Amt für Jagd und Fischerei erfolgen kann. Bei letzterem sind auch die in allen Ländern der Union gültigen CITES- Modelle für die Ein- und Ausfuhr von Arten des Anhanges D erhältlich.

Informationen: Amt für Jagd und Fischerei, Bozen, Tel.: 0471/415178
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.corpoforestale.it/cites