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Hinweise für Touristen und Reisende

Nicht alle in den Anhängen erfassten Arten sind allgemein bekannt. In Flug- und Schiffshäfen befinden sich deshalb Informationstafeln, die die Besucher und Touristen ausdrücklich auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Es wird daher jedem empfohlen, sich vor Antritt einer Reise bzw. des Rückfluges eingehend mit den Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Pflanzen- und Tierarten (auch Muschel- und Schneckengehäusen oder Korallen) zu befassen.
Werden nämlich bei der Einreise nach Italien Tier- oder Pflanzenarten sichergestellt, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, drohen empfindliche Geldstrafen.

Genauere Informationen können unter http://www.corpoforestale.it/wai/serviziattivita/CITES/ServizioCites/Cites.html eingeholt werden.