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Bewilligung zur Kulturänderung
Im Gebiet mit forstlich-hydrogeologischer Nutzungsbeschränkung für die Umwandlung von Wald in andere Kulturgattungen oder Bodennutzungsformen. Die Kulturänderung ist Voraussetzung für die Änderung des Bauleitplans, diese wiederum für die Erteilung der Baukonzession.
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