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Bestimmungen über das Pilze sammeln
Mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes (LG 6/2010) am 24.07.2010 gibt es neue Bestimmungen für das Sammeln von Pilzen in den Naturschutzgebieten.
Faltblatt Informationen Pilzesammeln (pdf)
Verzeichnis Kontokorrentnummern der Gemeinden (pdf)
Vordruck für die Einzahlung der Pilzesammelgebühr bei den Fremdenverkehrsorganisationen (doc)
Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18, in geltender Fassung
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7. Verwaltungsstrafen
Hier finden Sie Informationen über die ausgestellen Verwaltungsstrafen.