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Bestimmungen über das Pilze sammeln

Mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes (LG 6/2010) am 24.07.2010 und mit Jahresbeginn 2012 (LG 14/2011) gibt es neue Bestimmungen für das Sammeln von Pilzen in den Naturschutzgebieten und die Regelung des Pilzesammelns zum Schutz der Pflanzenökosysteme

7. Verwaltungsstrafen

Hier finden Sie Informationen über die ausgestellen Verwaltungsstrafen »

 

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