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Bestimmungen über das Pilze sammeln
Mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes (LG 6/2010) am 24.07.2010 gibt es neue Bestimmungen für das Sammeln von Pilzen in den Naturschutzgebieten.
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.
7. Verwaltungsstrafen
Hier finden Sie Informationen über die ausgestellen Verwaltungsstrafen »
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