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Rechtslage in Italien

In Italien wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit dem Gesetz 874/875 ratifiziert und trat am 31.12.1979 in Kraft.
In jedem Mitgliedsstaat muss eine wissenschaftliche Behörde für die Bearbeitung aller CITES Angelegenheiten auf nationaler Ebene ernannt werden. In Italien ist dies die „Wissenschaftliche Kommission - Commissione Scientifica CITES“, die beim Umweltministerium eingerichtet ist. Letzteres fungiert als oberste Vollzugsbehörde, während die Überwachung und die Ausstellung der verschiedenen Bescheinigungen in den Zuständigkeitsbereich des Staatsforstkorps fallen.
Das „Ministero delle Attivita produttive“ stellt die Import- und Exportgenehmigungen für jene Arten aus, die dem Artenschutzabkommen unterworfen sind.
Im Gesetz Nr. 150/92 in geltender Fassung sind die gültigen nationalen Bestimmungen festgehalten; dieses enthält auch die Sanktionen für Verstöße gegen das WA.

Weiterführende Informationen in italienischer Sprache finden Sie unter http://www.corpoforestale.it/wai/serviziattivita/CITES/ServizioCites/Cites.html