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Fischerei
Fischerei in Südtirol
Der Großteil der Bäche, Flüsse und Gebirgsseen Südtirols zählt zu den Salmonidengewässern. Das Hauptanliegen der Fischerei in Südtirol ist die Erhaltung der Fischgewässer und der Schutz der autochthonen Fischarten.
Mindestmaß und Schonzeiten
Für die meisten Fischarten Südtirols ist in Abhängigkeit von der Laichzeit eine Schonzeit festgelegt und ein Mindestmaß vorgeschrieben.
Gesetzliche Grundlagen
In Südtirol ist die Fischerei durch folgende Gesetze gereglet:
- Landesgesetz Nr.28/1978
- Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz
Fischerprüfung
Für Ansässige der Provinz Bozen ist der alleinige Besitz der Fischereilizenz zur Ausübung der Fischerei nicht ausreichend; es ist nämlich auch der Besitz des Fischerscheines, also der positive Abschluss der Fischerprüfung, erforderlich.
Fischereilizenz
Für die Ausübung der Fischerei benötigt man in Italien, sowie auch in Südtirol, eine Fischereilizenz.
Bestellung zum Fischereiaufseher
Die Aufsicht der Fischerei obliegt dem Aufsichtspersonal der Landesverwaltung und den freiwilligen Fischereiaufsehern.
Statistik der Fischerei
Das Sammeln, die Auswertung und Archivierung der Daten über den Besatz und den Fang der verschiedenen Fischarten stellt eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände dar.
Fischverbreitungskarte
Verbreitungskarten der in Südtirol vorkommenden Fischarten
Erhebungszeitraum: Jahr 2000 - 2005
Systematik und Beschreibung der einzelnen Fischarten
Beschreibung der Fischarten Südtirols mit Detailfoto, Verbreitungskarte und Fotos von typischen Lebensräumen