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Forsttagssatzungen
Für jede Gemeinde findet jährlich eine öffentlich zugängliche Forsttagsatzung statt.
Bei der Forsttagsatzung werden aktuelle Informationen, unter Berücksichtigung der speziellen Belange der jeweiligen Gemeinde, über die Bereiche Forstwirtschaft, Almwirtschaft und Bergwirtschaft gegeben.
Bei der Forsttagsatzung entscheidet der Direktor des Forstinspektorates über die schriftlichen Meldungen bezüglich der Ausübung der Weide auf Weidegründen, der Weide im Wald sowie auf degradierten Flächen und anderer Nutzungen sowie der beabsichtigten Holzschlägerungen. Beabsichtigte Holzschlägerungen im Rahmen des ordentlichen Hiebsatzes können auch zu einem anderen Zeitpunkt bei den Forststationen gemeldet werden.
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Forstinspektorat Bozen II [PDF 93 kb]
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Forstinspektorat Brixen [PDF 301 kb]
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Forstinspektorat Bruneck [PDF 10 kb]
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Forstinspektorat Meran [PDF 17 kb]
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Forstinspektorat Sterzing [PDF 33 kb ]
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Forstinspektorat Schlanders [PDF 385 kb]
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Forstinspektorat Welsberg [PDF 449 kb]
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