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Forsttagssatzungen
Für jede Gemeinde findet jährlich eine öffentlich zugängliche Forsttagsatzung statt.
Bei der Forsttagsatzung werden aktuelle Informationen, unter Berücksichtigung der speziellen Belange der jeweiligen Gemeinde, über die Bereiche Forstwirtschaft, Almwirtschaft und Bergwirtschaft gegeben.
Bei der Forsttagsatzung entscheidet der Direktor des Forstinspektorates über die schriftlichen Meldungen bezüglich der Ausübung der Weide auf Weidegründen, der Weide im Wald sowie auf degradierten Flächen und anderer Nutzungen sowie der beabsichtigten Holzschlägerungen. Beabsichtigte Holzschlägerungen im Rahmen des ordentlichen Hiebsatzes können auch zu einem anderen Zeitpunkt bei den Forststationen gemeldet werden.