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Jagd in Südtirol

In Südtirol gilt ein soziales Revierjagdsystem, d.h. jeder Einwohner hat unabhängig vom Grundbesitz die Möglichkeit, in seiner Heimatgemeinde die Jagd auszuüben. Die Kontrolle über die Höhe der Einschreibegebühr in den einzelnen Revieren obliegt der Jagdbehörde, womit die Jagdausübung auch in finanzieller Hinsicht jedem ermöglicht wird.
Das Revierjagdsystem findet in den 145 Revieren kraft Gesetzes Anwendung, welche 82% der Landesfläche einnehmen. Hinzu kommen 51 Eigenjagdreviere, welche ca. 2% der Landesfläche ausmachen. In diesen ist das Recht zur Jagdausübung auf den Grundeigentümer beschränkt, welcher aber auch die Möglichkeit hat, die Jagd zu verpachten.
Jene Gebiete in Südtirol, in denen die Jagd verboten ist (Nationalpark Stilfser Joch) oder Beschränkungen unterliegt (Domänen - Wildschutzgebiete), nehmen rund 16% der Landesfläche ein.

Jagdreviere Südtirols

Die bejagdbare Fläche Südtirols ist in 8 Jagdbezirke unterteilt. Die Größe der einzelnen Reviere ist sehr unterschiedlich; mit 30.000 ha stellt Sarntal das größte Revier dar und ist somit mehr als 100 mal so groß als jenes von Waidbruck mit nur 230 ha. Die durchschnittliche Reviergröße von 4.500 ha ermöglicht in den meisten Revieren eine sinnvolle Wildbewirtschaftung. Jeder der rund 5.500 Südtiroler Jäger hat etwa 110 ha Jagdfläche zur Verfügung.

Die Anzahl der Jagdreviere kraft Gesetzes sowie jene der Eigenjagdreviere pro Jagdbezirk kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Jagdbezirk Fläche (ha)** Anzahl der
Jagdreviere kraft Gesetzes
Anzahl der
Eigenjagdreviere

Vinschgau

85.153 13 2
Meran 94.073 25 4
Bozen 116.067 21 20
Unterland 25.399 12 1
Brixen 77.178 20 4
Sterzing 55.976 14 5
Bruneck 105.177 26 10
Oberpustertal 63.797 15 5
Gesamt 622.795 145 51

** Die Flächenangaben enthalten nicht die Flächen des Nationalparkes Stilfser Joch und der Domänen - Wildschutzgebiete.
 
 
Die rechtlichen Bestimmungen über die Jagdausübung in Südtirol sind im Landesgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14 in geltender Fassung, enthalten.

 

Die Oberaufsicht über die Jagd obliegt dem Amt für Jagd und Fischerei als zuständige Landesbehörde. Der Aufgabenbereich des Amtes umfaßt den Schutz der heimischen Wildtiere, die Überwachung der Jagdaufsicht, die Zusammenarbeit mit dem Landestierarzt bei der Bekämpfung von Wildkrankheiten, die Kontrolle der Eigenjagdreviere, die Sekretariatsarbeit für die Wildbeobachtungsstelle, die Organisation der Jäger- und Jagdaufseherprüfungen, die Vorbeugung und Entschädigung von Wildschäden, die Ahndung von Gesetzesübertretungen und die Ausstellung von Dekreten für die Jagdaufsichtsorgane und von Jagdausweisen für die Ausübung der Jagd außerhalb der Provinz.
Die Verwaltung der Jagdreviere kraft Gesetzes ist dem Südtiroler Landesjagdverband übertragen und als Tätigkeit im öffentlichen Interesse anerkannt.
Der Südtiroler Jagdverband stellt die Jagderlaubnisscheine (Jahreskarten, Gastkarten, Wochen- und Tageskarten) aus und erstellt die Hegerichtlinien.

Unter dem jagdbaren Schalenwild ist das Reh am häufigsten anzutreffen. Es findet sich in unterschiedlicher Dichte auf der gesamten Landesfläche und wird in allen Revieren bejagt. Der jährlich getätigte Abschuss beläuft sich auf rund 9000 - 9500 Stück.
Auch das Gamswild wird mit Ausnahme der Reviere Glurns, Gargazon, Bozen, Pfatten und einiger Eigenjagden überall bejagt.
Es wird mittlerweile in Revieren bejagt, die bis vor wenigen Jahren noch Rotwild frei waren.
Hauptanliegen der Schalenwildbejagung ist die Erhaltung eines Gleichgewichtes zwischen den Wildbeständen und ihrer Umwelt; daneben wird die bestmögliche Struktur nach Alter und Geschlechterverhältnis angestrebt.

Problematischer stellt sich die Situation beim Niederwild dar, welche weniger durch die Jagd als vielmehr durch die Lebensraumzerstörung bzw. –einengung infolge der Intensivierung der Landwirtschaft hervorgerufen wurde. So ist das Rebhuhn aus dem Südtiroler Gebiet verschwunden und die Fasanenpopulation stark abnehmend.

Das Hauptziel der Südtiroler Jagdwirtschaft ist und bleibt die Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes sowie der Schutz und die Verbesserung der Lebensräume. Die Entnahmen erfolgen nachhaltig über Abschusspläne und individuelle Abschusskontingente.