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Informationen für die freiwilligen Zivildienstleistenden

Freiwilliger Zivildienst dauert 12 Monate und ist eine Möglichkeit für Jugendliche im Alter von 18 bis 29 Jahren (nicht vollendet). Die freiwilligen Zivildienstleistenden erhalten ein monatliches Entgelt von 433,80 Euro, das ihnen vom staatlichen Zivildienstamt (Ufficio Nazionale per il Servizio Civile UNSC)  direkt auf ihr Konto überwiesen wird. Es ist auch möglich, den freiwilligen Zivildienst im Ausland zu leisten, dabei erhöhlt sich das Entgelt umer Jugendliche zusätzlich 15,00 Euro pro Tag.
Die freiwilligen Zivildienstleistenden haben zudem Anrecht auf 20 Tage Beurlaubung.
Außerdem haben die Jugendlichen während der einjährigen Dauer des freiwilligen Zivildienstes Anspruch auf die staatliche Gesundheitsversicherung.
Das Jahr des staatlichen Zivildienstes kann als Bildungsguthaben im Rahmen der Schul- oder Berufsbildung bzw. als obligatorisches Berufs- oder Spezialisierungspraktikum für die Ausübung bestimmter Berufe angerechnet werden.
Die von Freiwilligen im Laufe des Zivildienstes erlange Ausbildung kann ebenfalls von den Universitäten als Bildungsguthaben angerechnet werden.
Es sind die Jugendlichen selbst, die bei Veröffentlichung der Ausschreibungen zur Auswahl von freiwilligen Zivildienstleistenden, unter den dabei angebotenen Projekten jenes auswählen, das ihnen am interessantesten erscheint und sich in dem Bereich ansiedelt,  in dem sie den Zivildienst leisten wollen.
Das Gesuch um Teilnahme am ausgewählten Projekt kann erst nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibung und innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist eingereicht werden.
Bei jeder Ausschreibung des freiwilligen Zivildienstes darf nur ein Ansuchen um Zulassung zu einem einzigen Projekt eingereicht werden. Andernfalls wird der Bewerber von allen Projekten ausgeschlossen.
Das Gesuch um Zulassung muss auf dem Vordruck „Anlage 2+3“ der Ausschreibung verfasst werden, das auf dieser Internetseite unter Vordrucke abrufbar ist.
Daraufhin müssen alle Bewerber zu einem Auswahlverfahren antreten, das direkt vom Projektträger durchgeführt wird. Die Projektträger teilen den Bewerbern Datum und Ort des Verfahrens mit.

Die Jugendlichen finden hier auch Informationen über die Projekte, über die Ausschreibungen und über das Gesuch um Zulassung zum freiwilligen Zivildienst.

(Letzte Aktualisierung: 18.03.2015)


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