Blut- und Organspende

Informationen zu Blutspende, Organspende und Transplantationen.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Seite der Landeskampagne Spende Leben - Dona Vita

Blut spenden ist ein Zeichen der Solidarität

In Südtirol ist die Blutspende über die AVIS - Vereinigung der freiwilligen Blutspender möglich, eine ehrenamtliche Vereinigung aus Personen, die freiwillig, unentgeltlich, regelmäßig und anonym ihr Blut spenden.

Wer kann spenden?
  • alle männlichen und weiblichen Personen zwischen 18 und 65 Jahren
  • Achtung: das Gewicht einer Person muss mindestens 50 Kg betragen

Sichere Transfusionen

Die Blutabnahme erfolgt unter allen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Bei jeder Blutabnahme werden sowohl die Spender und Spenderinnen als auch deren Blut eingehend und kostenlos untersucht. Für weiterführende Auskünfte zu den Vorsorgeuntersuchungen, den möglichen Ausschlusskriterien usw. stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVIS gerne zu Ihrer Verfügung.

Ruhezeit nach der Transfusion

Arbeitnehmer sind haben gesetzlichen Anspruch auf einen Ruhetag an dem Tag, an dem die Blutentnahme erfolgt (Gesetz Nr. 219 vom 21. Oktober 2005, Art. 8). Der Ruhetag hat keinen Einfluss auf die Entlohnung, die Fürsorgebeiträge und folglich auf die Rente.

Alle Informationen und die Kontaktstellen der AVIS in ganz Südtirol finden Sie auf der Internet-Seite http://www.avis-altoadige.it/de/

Die Materie der Organspende und Transplantation wird durch eine gesamtstaatliche gesetzliche Bestimmung geregelt (Gesetz vom 1. April 1999, Nr. 91). Die Gesetzgebung sieht folgendes vor:

  • jeder volljährige mündige Bürger wird aufgefordert, sich zu entscheiden, ob er im Falle des Todes seine Organe zur Organspende freigibt oder nicht;
  • wenn der Bürger der Organspende zustimmt, können unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen die Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden. Die Voraussetzungen dafür sind der irreversible Ausfall des Gehirnes in seiner Gesamtheit bei gleichzeitiger künstlicher Aufrechterhaltung des Kreislaufes unter maschineller Beatmung;
  • falls der Bürger die Organspende schriftlich ablehnt, kommt er im Todesfalle als Organspender nicht in Betracht;
  • wer sich weder ablehnend noch zustimmend äußert, für den entscheiden im Falle der möglichen Organspende zur Zeit (Übergangsregelung) die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährte, volljährige Kinder, Eltern). Sobald diese Übergangsregelung außer Kraft gesetzt wird, gilt derjenige, der sich zu Lebzeiten weder für noch gegen eine Organspende ausgesprochen hat, als Spender („stillschweigende Einwilligung"). Es ist jedoch das Bestreben des Gesetzgebers, möglichst alle Bürger zur dokumentierten Zustimmung oder Ablehnung zu bewegen;
  • wer sich weder ablehnend noch zustimmend äußert, für den entscheiden im Falle der möglichen Organspende zurzeit (Übergangsregelung) die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährte, volljährige Kinder, Eltern). Sobald diese Übergangsregelung außer Kraft gesetzt wird, gilt derjenige, der sich zu Lebzeiten weder für noch gegen eine Organspende ausgesprochen hat, als Spender („stillschweigende Einwilligung"). Es ist jedoch das Bestreben des Gesetzgebers, möglichst alle Bürger zur dokumentierten Zustimmung oder Ablehnung zu bewegen;
  • für Minderjährige entscheiden die Eltern bzw. deren gesetzliche Vertreter.

Weitere Informationen zur staatlichen Gesetzgebung über Organspende und Transplantationen finden Sie auch auf der Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums. (Externer Link)

Eine Gemeinsame Initiative des Landes Südtirol mit den Südtiroler Gemeinden zur Sensibilisierung für die Organspende wurde 2015 unter dem Namen "Spende Leben - Dona Vita" gestartet. Vielfältige Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Webseite der Vereinigung für Organspende AIDO. (Externer Link)

Fragen in Bezug auf die Organspende

Ist es sicher, dass der Mensch bei der Organentnahme wirklich tot ist?

Es wird vorausgeschickt, dass in der Erfahrung des Todes auch soziologische, kulturelle und religiöse Aspekte von großer Bedeutung sind; Aus medizinischer Sicht ist ein Mensch tot, wenn alle Hirnfunktionen unwiderruflich ausgefallen sind. Der unwiderrufliche Ausfall aller Hirnfunktionen kann sicher und irrtumsfrei festgestellt werden. Bei einem Patienten mit endgültig ausgefallenen Hirnfunktionen wäre schon lange ein Atem- und Herzstillstand eingetreten, wenn nicht auf der Intensivstation Atmung und Kreislauf künstlich stabil gehalten würden;

Die Todesfeststellung eines Patienten bei möglicher Organspende unterliegt einer vom Gesetzgeber festgelegten strengen Regelung. In Italien ist dafür eine dreiköpfige Ärztekommission zuständig, die über einen genau festgelegten Zeitraum (6 Stunden beim Erwachsenen) den endgültigen Ausfall aller Hirnfunktionen feststellt und gegebenenfalls bestätigt.

Für die Lebendspende kommen in Italien nur die Niere und ein Teil der Leber in Frage. Für diese Fälle gibt es eigene gesetzliche Grundlagen, welche stets die Genehmigung durch den Bezirksrichter vorsieht.

Muss man sich ärztlich untersuchen lassen, um Organspender zu werden?

Um Organspender zu werden, ist keine ärztliche Untersuchung notwendig. Die erforderlichen medizinischen Untersuchungen erfolgen erst im Todesfall. Bestimmte Krankheiten, wie Infektionskrankheiten, Zuckerkrankheit, Nierenleiden und Krebserkrankungen können die Spendefähigkeit beeinflussen oder sogar ausschließen. Die Eignung zur Spende wird jedoch erst dann endgültig geklärt, wenn der mögliche Spender verstorben ist.

Erfährt der Empfänger, von wem das verpflanzte Organ stammt?

Der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt erfahren die Angehörigen eines Spenders nicht den Namen des Empfängers, um „wechselseitige Abhängigkeiten" zu vermeiden, die psychologisch sehr belastend werden können. Interessierten Angehörigen wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, in welcher Gegend der Empfänger lebt (Staat/Region/Stadt/Tal) und ob die Transplantation erfolgreich war.

Gibt es eine finanzielle Entschädigung für Organspender oder deren Angehörige?

Organspende ist selbstverständlich freiwillig. Weder dem Organspender noch den Angehörigen werden finanzielle Mittel zugewiesen. Bis zu einer bestimmten Höhe kann die  der Abteilung Gesundheit die Bestattungskosten rückerstatten. Dies soll als ein symbolisches Zeichen der Dankbarkeit gegenüber dieser wichtigen menschlichen und solidarischen Geste des Spenders oder der Spenderin verstanden werden.

Treten die Religionsgemeinschaften für oder gegen eine Organspende ein?

Die bedeutendsten Religionsgemeinschaften befürworten die Organspende.

Ist es möglich, den Entschluss zur Organspende zu widerrufen?

Der Entschluss, Organspender zu sein, kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Man braucht lediglich die Eintragung als Organspender löschen lassen.

Kann man darüber bestimmen, wer die Spenderorgane bekommen soll?

Nein, dies ist nicht möglich. Der Empfänger muss nach der Blutgruppen- und Gewebeübereinstimmung ausgewählt werden. Zusätzlich spielen die Dringlichkeit und das Alter des Empfängers eine Rolle.

Weiterführende Links

Eine Transplantation oder Verpflanzung ist eine Operation, bei der gesunde Organe oder Gewebe eines Verstorbenen auf einen akut oder chronisch schwer kranken Menschen übertragen werden. Dadurch können beim Empfänger verlorene Funktionen der eigenen Organe ersetzt werden.

Die Transplantation hilft also, das Leben solcher Menschen zu retten oder die Lebensqualität zu verbessern.

Die Transplantation bewirkt die Wiederherstellung körperlicher Funktionen, die bis dahin verloren gegangen sind, und die durch maschinelle Ersatztherapie nur teilweise, zum Beispiel durch die Dialyse bei schwerer Niereninsuffizienz, oder gar nicht, wie bei fortgeschrittener Herzschwäche, ausgeglichen werden konnten.

Wie groß ist das Risiko einer Transplantation?

Jede Transplantation körperfremder Organe löst im Körper des Empfängers Abwehrreaktionen aus, die zur Abstoßung des empfangenen fremden Organs führen können. Diese Reaktionen lassen sich mit Medikamenten abschwächen. Die gegen die Immunreaktion gerichteten Medikamente haben in den letzten zehn Jahren eine wesentliche Verbesserung erfahren. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der Körper ein verpflanztes Organ oder Gewebe nicht annimmt, sodass diese abgestoßen werden.

Die angestrebte und medikamentös herbeigeführte Abschwächung der Abwehrreaktion kann beim Patienten Infektionen begünstigen. Deshalb ist unmittelbar nach der Transplantation eine exakte Überwachung erforderlich. Nebenwirkungen, die durch Medikamente verursacht werden, lassen sich nicht ausschließen. Diese sind heute bei verbesserten Medikamenten seltener geworden.

Ist es ganz sicher, dass der Mensch, dem das Organ entnommen wird, tot ist?

Es wird vorausgeschickt, dass in der Erfahrung des Todes auch soziologische, kulturelle und religiöse Aspekte von großer Bedeutung sind; aus medizinischer Sicht ist ein Mensch tot, wenn alle Hirnfunktionen unwiderruflich ausgefallen sind. Der unwiderrufliche Ausfall aller Hirnfunktionen kann sicher und irrtumsfrei festgestellt werden. Bei einem Patienten mit endgültig ausgefallenen Hirnfunktionen wäre schon lange ein Atem- und Herzstillstand eingetreten, wenn nicht auf der Intensivstation Atmung und Kreislauf künstlich stabil gehalten würden; die Todesfeststellung eines Patienten bei möglicher Organspende unterliegt einer vom Gesetzgeber festgelegten strengen Regelung. In Italien ist dafür eine dreiköpfige Ärztekommission zuständig, die über einen genau festgelegten Zeitraum (sechs Stunden bei Erwachsenen) den endgültigen Ausfall aller Hirnfunktionen feststellt und gegebenenfalls bestätigt.

Wie läuft eine Transplantation ab?

Wenn bei einem Patienten festgestellt wird, dass dieser als Organempfänger geeignet ist, wird er mit seinem Einverständnis bei einem Transplantationszentrum angemeldet. Das kann beispielsweise an der Universitätsklinik in Innsbruck, welche mit der medizinischen Datenzentrale „Eurotransplant" in Leyden/Niederlande verbunden ist, oder an einem der italienischen überregionalen Transplantationszentren, beispielsweise „AIRT" und „NITp", erfolgen.

Nachdem der Tod des Spenders durch die Ärztekommission (ein Rechtsmediziner, ein Neurologe und ein Intensivmediziner) festgestellt und dokumentiert wurde, und seine Einwilligung vorliegt, werden weitere für die Transplantation erforderliche Untersuchungen vorgenommen: Bestimmung der Blutgruppe, Gewebetypisierung, Ausschluss von Infektionskrankheiten, Ausschluss einer Tumorerkrankung usw. Im Vergleich der Gewebetypisierung von Spender und Empfänger wird dann der geeignete Empfänger für das Organ/Gewebe ermittelt. Die gespendeten Organe werden von einem Ärzteteam durch einen chirurgischen Eingriff entnommen („explantiert") und anschließend zum Bestimmungsort transportiert (per Auto, Hubschrauber oder Flugzeug). Gleichzeitig wird der Empfänger umgehend über die Verfügbarkeit eines Spenderorgans in Kenntnis gesetzt und für die Transplantation vorbereitet.

Informationen zu Organtransplantation

Als Organspender kommen Menschen in Frage, die durch Unfall oder Krankheit gestorben sind. Trotz des eingetretenen Todes wird dabei der Kreislauf, bedingt durch die fehlende Durchblutung der gesamten Hirnstrukturen und der damit erloschenen und nicht wiederherstellbaren Gehirnfunktion, durch Maßnahmen der Intensivbehandlung so stabil gehalten, dass die zu transplantierenden Organe durchblutet und somit funktionsfähig bleiben. Nur unter diesen Voraussetzungen können Organe an Empfänger erfolgreich transplantiert werden.

Von den Organen können zur Zeit vor allem die Nieren, die Leber, das Herz, die Bauchspeicheldrüse, Niere-Bauchspeicheldrüse sowie die Lungen, Herz-Lunge übertragen werden. Auch die Hornhaut der Augen, Gefäße, Haut, Knochen, Sehnen, Herzklappen oder die Gehörknöchelchen sind für die Transplantation geeignet. Die Nierentransplantation ist die am häufigsten vorgenommene Organverpflanzung.

Was versteht man unter Mehrorganentnahme?

Darunter versteht man, dass beim selben Spender mehrere Organe entnommen werden, die verschiedenen Empfängern zugute kommen können. Die Entnahme mehrerer Organe während einer Operation ist deshalb die Regel, vorausgesetzt, dass diese Organe funktionstüchtig sind. Wegen der unterschiedlich langen Funktionszeiten der Organe außerhalb des Körpers, also ohne Durchblutung, müssen manche Organe sofort transplantiert, andere können bis zu 36 Stunden konserviert bzw. aufbewahrt werden.

Wie lange bleibt ein entnommenes Organ transplantierfähig?

Die am häufigsten transplantierten Organe sind die Nieren. Wenn sie sofort nach der Entnahme mit einer speziellen Nährlösung kalt durchgespült werden, können sie noch nach 36 Stunden transplantiert werden. Der Transport erfolgt in entsprechend gekühlten, keimfreien Spezialbehältern. Herz, Leber und Bauchspeicheldrüse können nur für einige Stunden konserviert werden. Langsam durchblutete Gewebe, wie Augenhornhaut, Knochen, Sehnen und Gehörknöchelchen, können über längere Zeit, wiederum entsprechend gekühlt, aufbewahrt werden.

Bis zu welchem Alter können Organe entnommen werden und ab wann?

Im Gegensatz zu früher gibt es heute keine Altersgrenze mehr. Durch die medizinischen Entwicklungen sind Explantationen vom Neugeborenen bis in das hohe Alter möglich. Nicht das Alter, sondern die Organfunktion ist entscheidend, ob ein Organ für die Transplantation geeignet ist oder nicht.

Transplantationseinrichtungen

Während in vielen Ländern zahlreiche Menschen oft leider vergeblich auf eine Organtransplantation warten, befindet sich Südtirol hinsichtlich der Möglichkeiten einer zeitgerechten Organtransplantation auch aufgrund der bestehenden Vereinbarung mit dem Land Tirol und der hervorragenden Zusammenarbeit mit der überregionalen Transplantationsvereinigung „AIRT" auf nationaler Ebene, in einer sehr glücklichen Lage. Als extrem positiv beurteile ich in diesem Zusammenhang, dass die Wartezeiten für betroffene Südtiroler Patienten kürzer sind, als jene im gesamtstaatlichen Vergleich. Für eine Nierentransplantation warten Südtiroler ca. zweieinhalb bis drei Jahre, bei Leberentnahmen muss man mit zehn bis zwölf Monaten Wartezeit rechnen, im Falle bei Eingriffen der Lunge, sind es acht Monate. Rund 70 Menschen warten derzeit in Südtirol auf ein Organ, das ihr Leben verlängert oder rettet. Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 25 Organe aus Südtirol nach Innsbruck geschickt (Großteil Niere) und rund 50 italienische Staatsbürger (Südtiroler eingeschlossen) wurden in Innsbruck transplantiert. In erster Linie waren es Nieren- und Lebertransplantationen, die dort am häufigsten durchgeführt wurden. An das interregionale Netzwerk AIRT wurden im Durchschnitt zehn Organe aus Südtirol zugewiesen.

Was ist Eurotransplant? Wie arbeitet diese Einrichtung? Welche Länder sind angeschlossen?

Eurotransplant in Leyden (Holland) ist die zentrale Sammelstelle für medizinische Daten von Patienten, die zur Transplantation angemeldet sind. Dieser Zentrale sind folgende Länder in Europa angeschlossen: Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich sowie die Provinz Bozen. Für die skandinavischen Länder ist Scandiatransplant mit Sitz in Aarhus (Dänemark) zuständig, für Frankreich Francetransplant mit Sitz in Paris. Großbritannien besitzt eine eigene Zentrale, den United Kingdom Transplant Service (UKTS) mit Sitz in Bristol, welcher auch die Republik Irland betreut. Die Eurotransplant Zentrale ist mit allen anderen Transplantationszentralen vernetzt. Über Computer werden die Werte des Spenders und der möglichen Empfänger verglichen. Auf diese Weise wird der am besten für die Verpflanzung geeignete Patient ermittelt.

Was ist AIRT? Wie arbeitet diese Einrichtung? Welche Regionen Italiens sind angeschlossen?

AIRT (Associazione Interregionale Trapianti) ist ein überregionales Zentrum für die Transplantationen mit derzeitigem Koordinierungssitz in Florenz. Diesem überregionalen Zentrum gehören die Regionen Emilia Romagna, Piemont, Toscana, Aostatal, Apulien sowie die Autonome Provinz Bozen an. Die beiden anderen italienischen überregionalen Transplantationszentren sind NITp (Nord-Italia-transplant) mit Koordinierungssitz in Mailand und OCST (Organizzazione Centro Sud Trapianti). Die drei überregionalen Transplantationssitze werden ihrerseits vom Nationalen Zentrum für Transplantationen, mit Sitz am Obersten Institut für Sanität in Rom, koordiniert. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Organspende in Südtirol befindet sich am Krankenhaus Bozen.

Auf Grund welcher Kriterien wird ein Organspender an das Transplantationszentrum in Innsbruck oder an das Koordinierungszentrum in Florenz gemeldet?

Da sich seit 1976 der überwiegende Anteil der in Südtirol ansässigen Patienten für die Eintragung in die Wartelisten für Organempfänger an der Universitätsklinik Innsbruck entscheidet, werden die meisten Spenderorgane, die in Bozen entnommen werden, nach Innsbruck geschickt. Nur ein kleiner Anteil der Patienten unserer Provinz ist in den Wartelisten der zu AIRT gehörenden Organtransplantationszentren (z.B. in Bologna, Modena) eingetragen. Bei der Organzuteilung wird dieser Tatsache Rechnung getragen.