Eintragung in den Landesgesundheitsdienst

Um Anrecht auf eine sanitäre Grundbetreuung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin oder einen Kinderarzt (bis 14 Jahre) zu haben, müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger, die in Südtirol wohnhaft sind, in den Landesgesundheitsdienst eintragen lassen. Die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst wird beim Schalter des Verwaltungsdienstes der Gesundheitssprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebes durchgeführt.

Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und deren Familienangehörige können sich in den Landesgesundheitsdienst eintragen lassen. Hier geht es zur Eintragung in den Landesgesundheitsdienst (Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes):

Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für EU-Bürgerinnen und -Bürger und Gleichgestellte

Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

 

Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol hat Leitlinien zur Gesundheitsbetreuung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern ausgearbeitet.

 

Informationen zur Gesundheitsversorgung für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger finden Sie außerdem auf den Seiten des italienischen Gesundheitsministeriums:

Webseite des Gesundheitsministerium zur Gesundheitsversorgung für ausländische Staatsbürger in Italien (Externer Link) (Seite in italienischer Sprache)